Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-01
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Artikel 3 ist der Schlüsselartikel dieser Vorlage. Hier spielt die Musik, hier gibt es die Auseinandersetzungen, und hier wird entschieden. Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, für 13 Einzelprojekte einen Betrag von 990 Millionen Franken freizugeben. Dies entspricht dem Begehren der 18 Kantone, die unter die drei Gruppen Ostschweiz, Nordwestschweiz und Westschweiz fallen. Diese Kantone haben sich zusammengetan, ihre Begehren aufgelistet und zu einem Paket geschnürt. Ein wenig hatte ich den Eindruck, dass dies so etwa nach dem Motto ablief: Wer will noch mal, wer hat noch nicht? Das Paket wurde versandt und ist auch bei der Kommission angekommen, mit einem Begleitbrief vom 4. Januar 2005, aus dem ich Ihnen doch einen Satz zitieren möchte: "Die drei Konferenzen überlassen Ihnen die Wahl zwischen dem Vorschlag der nationalrätlichen Finanzkommission in der Höhe von 990 Millionen und dem Beschluss des Nationalrates mit dem Betrag von 1,3 Milliarden." Unterschrieben ist er von Dr. Josef Keller, Regierungspräsident, St. Gallen, Dr. Ralph Levin, Regierungsrat, Basel-Stadt, Pierre Hirschi, Conseiller d'Etat, Neuenburg. Wir sind schon dankbar, dass man uns wenigstens diese Wahl noch lässt. (Heiterkeit)
Das Konsortium der 18 Kantone hat seine kantonalen Regierungen aufgefordert, Druck auf die Ständeräte zu machen, das wären rund 36. Das hat die Walliser Regierung mir gegenüber auch getan, aber ich bin nicht der Ausführungsgehilfe der Walliser Regierung. Drei dieser Kantone - Zürich, St. Gallen und Thurgau - haben in der gemeinsamen Eingabe der 18 Kantone zugestimmt, dass der Ausbau Zürich-Winterthur in die zweite Phase verlegt wird. Sie haben ihre Ansicht aber nun geändert und verlangen, dass die Strecke Zürich-Winterthur mit 100 Millionen Franken ausgebaut wird und dass das in die erste Phase übernommen wird, so etwa nach dem Motto: "Dörf's es bitzeli meh sii?"
Die Begehren der 18 Kantone waren der Kommission detailliert bekannt. Die Zusatzbegehren der drei Kantone waren der Kommission nicht bekannt; das Schreiben ist später eingetroffen. Wie stellt sich die Kommissionsmehrheit zu diesen Zusatzbegehren? Die Mehrheit wird diese Zusatzbegehren sicher zur Ablehnung empfehlen; das entspricht ihrem Grundsatzentscheid.
Wie die Kommissionsminderheit dies beurteilt, das mag ihr Sprecher darlegen.
Der Ausbau der Strecke Zürich-Winterthur wird von den drei Kantonen mit diesen 100 Millionen Franken beantragt. Streckeneigentümer sind die SBB, welche auf Anfrage hin bekannt gegeben haben, sie sähen für diese Strecke eine Spannweite von 100 Millionen Franken bis zu 1,1 Milliarden Franken. Welches ist nun der richtige Ausbauentscheid? Sind 100 Millionen Franken richtig, bräuchte es allenfalls mehr? Diese Fragen haben wir nicht geklärt. Das ist die [PAGE 31] Crux dieser ganzen Veranstaltung: Der Planungsstand vieler Einzelprojekte ist ungenügend, er genügt nicht, um jetzt entscheiden zu können.
Üblicherweise entscheiden wir bei Eisenbahnplanungen über drei Phasen: die Projektstudien, die Vorprojekte und die Bauprojekte. Als Vorläufer haben wir die Projektideen oder die Ideenskizzen.
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen sieben Einzelprojekte vor: vier Einzelprojekte im Ausland, wovon drei Projekte in Frankreich mit 305 Millionen Franken und ein Projekt in Deutschland mit 75 Millionen Franken; insgesamt drei Einzelprojekte im Inland, wovon eines in der Westschweiz für 40 Millionen Franken und zwei in der Ostschweiz für 210 Millionen Franken.
Welches ist nun der Planungsstand dieser sieben Einzelprojekte? Die drei Projekte auf dem Territorium von Frankreich: Für zwei davon ist das Bauprojekt bereits erstellt, für das dritte ist es in Bearbeitung. Für das Projekt in Deutschland in Richtung München besteht noch keine Projektstudie. Aber da es sich um die Elektrifizierung einer bestehenden Linie handelt, ist das überblickbar. Zudem handelt es sich nicht um einen A-fonds-perdu-Beitrag, sondern um einen entsprechenden Vorschuss. Für die drei Einzelprojekte auf Schweizer Territorium sind die Projektstudien erstellt. Die drei Vorprojekte können jetzt ausgelöst werden. Diese sieben Projekte sind grundsätzlich realisierbar bis 2010; einige könnten vorgängig in Betrieb genommen werden.
Wie sieht das nun mit den sechs weiteren Projekten aus, welche die Kommissionsminderheit zusätzlich zur Kreditierung vorschlägt? Für keines dieser sechs Vorhaben sind Projektstudien erstellt. Wer macht diese Projektstudien? Wer macht diese Planung? In aller Regel sind das die Trasseneigentümer, also für fünf Projekte die SBB und für ein Projekt die BLS. Das ist nicht Sache der Kantone, die das auch nicht tun.
Für die fünf Einzelprojekte an den SBB-Strecken bestehen keine Projektstudien. Die Mehrheit dieser fünf Einzelprojekte wird gegen 2010 oder später baureif. Bei dem Einzelprojekt der BLS - Erneuerung der Strecke Bern-Neuenburg, eingesetzt sind 100 Millionen Franken - sind die Projektstudien in Arbeit. Die BLS kann heute den Betrag, wie sie sich mündlich ausgedrückt hat, "abschätzen": Es geht nicht mit 100 Millionen, aber es wird nach jetziger Schätzung mit etwa 150 Millionen Franken gehen. Bei diesem Projektstand geht es um 30 Prozent Ungenauigkeit. Das ist ja wirklich das Problem: Wir wollen jetzt Kredite sprechen für Projekte mit einem ungenügenden Planungsstand, mit einem Baubeginn kaum vor 2010 und mit späterer Inbetriebnahme. Wir hätten Zeit für eine korrekte, saubere Planung und damit wohl auch für eine saubere Gesetzgebung.
In der Kommission haben wir ein alternatives Konzept für das Gesetz diskutiert, nämlich dass wir all die eingebrachten und diskutierten Einzelprojekte als Bestandteil in das HGV-Gesetz aufnehmen und dort aufführen und dass wir im Bundesbeschluss dann einzig die Kreditierung der Einzelprojekte der ersten Phase beschliessen. Ein solches Konzept hätte die Kantone allenfalls etwas beruhigt. Wir haben aber auf dieses Konzept verzichtet, obwohl es taktisch gut gewesen wäre. Warum? Weil eben vielleicht das eine oder andere jetzt im Gespräch befindliche Einzelprojekt schlussendlich keine Aufnahme gefunden hätte! Dann wäre uns vorgeworfen worden, wir hätten die Kantone irregeführt. Aber niemandem ist vom Bund eine einzelne Strecke dieser in der Schweiz liegenden Einzelprojekte - es ist rund ein Dutzend - verbindlich zugesichert worden. Deren Auswahl hängt von den Planungsergebnissen ab. Zugesichert worden ist aber der HGV-Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Franken. Wenn also behauptet wird, einzelne Strecken seien zugesichert worden, stimmt das nicht mit den Tatsachen überein.
Um vernünftige Entscheide treffen zu können, brauchen wir eine klare Übersicht. Darum will Ihre Kommission eine Gesamtschau; dafür beantragt sie Ihnen in Artikel 3 einen neuen Absatz 3: "Der Bundesrat unterbreitet 2007 der Bundesversammlung eine Vorlage für eine Gesamtschau über die weitere Entwicklung der Eisenbahn-Grossprojekte und für weitere Phasen sowie deren Finanzierung." Das wollen wir verbindlich auf Gesetzesstufe heben. Die Gesamtschau muss alle noch nicht definitiv beschlossenen oder nicht freigegebenen Eisenbahn-Grossprojekte beinhalten: erstens die Projekte von "Bahn 2000", zweite Etappe, zweitens die Projekte der zweiten Etappe der Neat - aber auch die der zweiten Phase der ersten Etappe der Neat; da sind auch noch Entscheide zu treffen.
Dann stellt sich auch die Frage, ob der Ceneri-Basistunnel etappiert werden muss. Diesbezüglich hat der Bundesrat zugesichert, dass dieser Entscheid noch nicht gefällt wurde. Es geht dann auch um Grossprojekte im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den SBB. Denken Sie an die Durchmesserlinie in Zürich, an das Projekt Ceva in Genf oder an das Projekt Mendrisio-Varese - und dann eben auch an die HGV-Projekte. All dies gehört nach Ansicht der Kommission in die Gesamtschau, und diese soll auch die Prioritäten aufzeigen. Ohne diese Gesamtschau werden wir im Dunkeln tappen.
Die Kommissionsmehrheit will in zwei Etappen entscheiden. Die erste Phase der HGV soll jetzt beschlossen werden, also jene Projekte, die einen minimalen Planungsstand aufweisen und die bis 2010 gebaut werden können. Die zweite Phase der HGV soll gestützt auf die Gesamtschau 2007 folgen; dort geht es dann um jene Projekte, die aufgrund der Gesamtschau die richtigen sind.
Wir empfehlen Ihnen, in Absatz 2 der Kommissionsmehrheit zu folgen und in Absatz 3 betreffend die Gesamtschau den einstimmigen Kommissionsantrag gutzuheissen.