Bieri Peter · Ständerat · 2005-03-01
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Bei diesem Beschluss wird die Anpassung des Bundesbeschlusses betreffend das Konzept "Bahn 2000" vorgenommen. Dazu wird ein Bundesgesetz über die Änderungen des damaligen Bundesbeschlusses geschaffen.
Die Mehrheit der Kommission ist zusammen mit dem Bundesrat der Ansicht, dass nur die notwendigen Änderungen bezüglich der Finanzierung vorgenommen werden müssen, ohne dass die inhaltlichen Vorgaben nochmals aufgeführt werden, da diese sich bis zum Vorliegen der Vorlage über die zukünftige Entwicklung der Bahngrossprojekte vorerst in der Gesamtheit nicht ändern. Für die FinöV-Grossprojekte gelten nach wie vor die bestehenden einzelnen Beschlüsse sowie, nach Verabschiedung, der Beschluss zu den HGV-Anschlüssen.
Die einzige inhaltliche Änderung des bundesrätlichen Entwurfes und des Antrages der Mehrheit gegenüber dem bestehenden Beschluss ist die Ermöglichung von A-fonds-perdu-Beiträgen bei "Bahn 2000" in Artikel 3a Absatz 1. Die Kommission ist diesem bundesrätlichen Vorschlag in der Mehrheit gefolgt. Bezüglich der Frage, wie diese Absicht ihren Niederschlag im Gesetz finden sollte, ergaben sich eine Mehrheits- und eine Minderheitsmeinung. Herr Kollega Pfisterer wird nachher sein Konzept begründen.
Die Mehrheit ist der Meinung, dass das Konzept der Minderheit zu systematischen Schwierigkeiten führt, da es in Konkurrenz zu bestehenden Beschlüssen steht, ohne diese jedoch abzulösen, denn der Antrag der Minderheit greift nur einige wenige FinöV-Projekte heraus, und er listet zum Beispiel auch Strecken wie Mattstetten-Rothrist auf, die bereits im grössten Umfang realisiert worden sind. Die Kommission hat weitere inhaltliche Unstimmigkeiten des Antrages der Minderheit diskutiert. Was bedeutet es zum Beispiel, wenn wir bestimmte Elemente der FinöV-Projekte nennen, andere wiederum nicht? Wie steht es mit der Lärmsanierung? Wenn ein neuer FinöV-Erlass geschaffen werden soll, müsste dieser sämtliche Projekte, also "Bahn 2000", Neat, HGV-Anschlüsse und Lärmsanierung, beinhalten und zukunftsgerichtet sein. Heute ist die Gesetzessystematik so aufgebaut, dass es auf oberster Ebene den FinöV-Beschluss gibt, darunter die Beschlüsse zu den einzelnen FinöV-Projekten wie Neat, "Bahn 2000", Lärmsanierung und HGV-Anschlüsse, die wir noch im nächsten Traktandum beschliessen werden. Weiterhin gibt es für die Finanzierung das Fondsreglement.
Das Herauspicken nur von Projekten von "Bahn 2000" und einzelner Neat-Projekte greift daher nach Ansicht des Bundesrates und der Mehrheit zu kurz und schafft grössere systematische Schwierigkeiten. Die Mehrheit stimmt mit dem Bundesrat überein, derzeit nur die für die Änderung der Finanzierung notwendigen Anpassungen in den bestehenden Beschlüssen vorzunehmen.
Ob bei Annahme des Minderheitsantrages noch eine ausreichende rechtliche Grundlage für "Bahn 2000" bestehen sollte, wurde in der Kommission bezweifelt. Es gäbe dann wohl kein Bundesgesetz zu diesem FinöV-Projekt mehr. Zudem ist die Mehrheit der Kommission zusammen mit dem Bundesrat der Ansicht, dass die Diskussion, wie die FinöV-Projekte priorisiert werden sollen, auf einer inhaltlich fundierten Grundlage stattfinden muss. Daher verlangt sie auch eine baldige Vorlage der Gesamtschau im Jahre 2007. Denn mit der bestehenden finanztechnischen Vorlage ist diese Basis dafür noch nicht gegeben. Dennoch muss die Finanzierung der FinöV-Projekte rasch geändert werden, um finanzielle Engpässe im FinöV-Fonds zu verhindern.
Ich bitte Sie deshalb nach eingehender Diskussion in unserer KVF, dieser sauberen, exakten Linie des Bundesrates und der Mehrheit zuzustimmen. Inhaltlich ändert sich mit dem System der Minderheit an sich nichts. Aber wir sind davon ausgegangen und sind mit fortlaufender Diskussion zunehmend davon überzeugt worden, dass wir damit auf der Gesetzesebene systematische Schwierigkeiten schaffen würden.
Deshalb gebietet es die Klugheit des Vorgehens, hier der Mehrheit zuzustimmen.