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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-03-01

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Ich nehme den Befehl meines Standeskollegen entgegen. Ich bin auch für Eintreten und sage B, nachdem ich A gesagt habe. Ich tue das aber nicht, ohne gewisse selbstkritische Überlegungen anzustellen; diese fehlen mir bei dieser Debatte und auch in der Botschaft zu den Änderungen bei der Finanzierung der FinöV-Projekte. Ich glaube, wenn wir jetzt einen Finanzierungskorrekturbeschluss machen - wir diskutieren ja jetzt nichts anderes als einen Finanzierungskorrekturbeschluss, der dann natürlich Auswirkungen auf die Finanzierung der Verkehrsprojekte hat -, tun wir gut daran, gewisse selbstkritische Töne anzuschlagen. Ich glaube, jetzt ist der Moment, auch eine gewisse Selbstkritik zu üben, denn wenn man korrigieren will, muss man die Fehler kennen, die man gemacht hat. Es reicht jetzt nicht, zu sagen, im Nachhinein sei man immer gescheiter; dieses Argument löst das Problem nicht und greift zu kurz.

Wenn man zum Beispiel die heutige FinöV-Änderungsvorlage mit der Vorlage von 1996 vergleicht - Sie müssen einmal vergleichen, was hier drinsteht, was der Bundesrat damals geschrieben hat und was ich in der Kommission und heute Morgen gehört habe -, dann stelle ich schon einige gewichtige Unterschiede fest. Wir müssen uns hier wirklich den Spiegel vorhalten lassen und müssen uns einige kritische Fragen gefallen lassen.

Ich komme zuerst zum Bundesrat: Er tut auch gut daran - weil er es in der Botschaft nicht getan hat -, gewisse selbstkritische Töne anzuschlagen, denn es ist offensichtlich, dass die Einschätzung der Lage damals zu euphorisch, zu optimistisch war. Wir haben auch Annahmen getroffen und Randbedingungen angenommen, die sich später schlicht als unhaltbar erwiesen haben. Wir haben auch die wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten der SBB - das ist ja der Ausgangspunkt dieser Revision - massiv überschätzt. Wenn man das anschaut und heute all diese kritischen Fragen stellt, müssen wir deshalb sagen: Die Finanzierungsbasis für die Infrastrukturen der Grossprojekte ist genau wegen dieser Annahmen und dieser Randbedingungen, die wir angenommen haben, nicht auf eine solide Basis gestellt worden.

Zweitens kann ich aber auch uns in diesem Saal - diejenigen, die damals schon dabei waren - nicht in Schutz nehmen. Ich habe noch einmal nachgelesen, was ich damals gesagt habe. Ich kann nur sagen: Ich würde es nicht mehr sagen, auf jeden Fall nicht mehr so wie damals. Wir waren auch zu wenig kritisch. Wir sind dem Bundesrat zu gutgläubig gefolgt damals. Wir haben zu wenig hinterfragt, und wir haben - wenn man das jetzt vielleicht noch unternehmerisch ausdrücken will - nicht risikogerecht entschieden. Ich sage noch einmal: Wenn man die Fehler korrigieren will, dann müssen wir eben die Fehler, die wir gemacht haben, kennen.

Ich habe mir den Auftrag gegeben, den Antrag des Bundesrates mit möglichen Alternativen zu vergleichen. Es ist ja auch die Möglichkeit vorhanden, noch anders zu handeln, als es der Bundesrat in dieser Botschaft vorschlägt. Wir haben auch in der Kommission über diese Alternativen gesprochen, und diese Alternativen müssen wir vielleicht einmal näher anschauen.

Zur Variante 1, keine Änderung im FinöV-Fonds: Das ist gleichbedeutend, das müssen wir sehen, mit einer Erhöhung des ordentlichen Budgets um bis zu 500 Millionen Franken.

Zur Variante 2, ursprüngliches Bauprogramm, wie mit dem FinöV-Beschluss vorgesehen, umsetzen: Dafür ist eine Erhöhung der Bevorschussungslimite auf 9,3 Milliarden Franken nötig, Preisbasis 1995.

Zur Variante 3, FinöV-Projekte im Bau weiterführen, alle anderen Projekte verschieben: Dafür ist eine Erhöhung der Bevorschussungslimite auf 7,3 Milliarden Franken nötig, ebenfalls Preisbasis 1995.

Wenn Sie jetzt diese möglichen Alternativen, das gesamte Spektrum der Möglichkeiten, anschauen, dann müssen Sie sagen: Wir haben eben keine Alternative, denn diese vorgeschlagenen bzw. vorgegebenen Varianten würden klar formulierte und durch Volk und Stände verabschiedete Ziele gefährden oder verletzen, entweder den FinöV-Beschluss (bei Variante 3) oder die Schuldenbremse (bei den Varianten 1 und 2). Genau deshalb kann ich für Eintreten stimmen, deshalb kann ich auch B sagen, denn die KVF-SR hat richtig entschieden, wenn sie eine gewisse Priorisierung bei den Grossprojekten wie auch eine begrenzte Neuverschuldung zur raschen Umsetzung der Projekte für vertretbar hält. Deshalb muss man die möglichen Alternativen und Optionen, die es bei diesem Entscheid auch noch gegeben hätte, verwerfen.

Herr Pfisterer hat den Zusatzbericht zu Finis angesprochen. Wir haben diesen Zusatzbericht angeschaut und auch einzelne Fragen dazu aufgeworfen. Wenn man diesen Zusatzbericht auf den Punkt bringt, ist die Ausgangslage klar: Der finanzielle Spielraum ist eng - das zeigt die Finis-Botschaft eindrücklich auf -, und es gibt mehr Projekte als finanzielle Mittel. Das, glaube ich, ist auch die Ausgangslage: Es gibt mehr Projekte als finanzielle Mittel, also muss der Bund jetzt logischerweise Prioritäten setzen.

Wenn wir aus heutiger Sicht noch eine Perspektive nach vorne entwerfen, so besteht der grösste Handlungsbedarf in den Agglomerationen Zürich, Bern und Basel und im "Arc lémanique". Engpässe auf dem nationalen Schienennetz werden vor allem auf den Strecken Winterthur-Zürich, Zürich-Olten, Olten-Basel, Bern-Thun sowie im Raum Bellinzona erwartet; Probleme dürften auch die Knoten Bern, Lausanne und Luzern haben. Mit der Vorlage "Zukünftige Entwicklung der Bahngrossprojekte" (ZEB) muss der Bundesrat aufzeigen, wo er die Prioritäten für den zukünftigen Ausbau der Infrastruktur setzen will. Die Kommission hat den Bundesrat bei diesem Geschäft richtigerweise etwas in den zeitlichen Schraubstock gespannt und ihn dazu verpflichtet, die Vorlage bereits 2007 vorzulegen.

Fazit: Ich bin der Meinung, dass wir hier und heute in diesem Saal erstens auch etwas selbstkritische Töne anschlagen müssen, dass wir zweitens keine Alternativen zum Entwurf des Bundesrates haben und dass wir drittens den Bundesrat vor allem dazu verpflichten, dass er seinen Vorschlag der Prioritätensetzung im Jahr 2007 definitiv bringt.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten und sage, auf Befehl von Kollega Ernst Leuenberger, B.