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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-02

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich ging bis vor fünf Minuten davon aus - und so ist es in diesem Rat üblich -, dass diese Bestimmung unbestritten ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass sie jetzt bestritten wird, selbstverständlich wie immer aus juristischen Gründen. Aber Herrn Schmid gebührt doch das Kompliment, dass er die Katze aus dem Sack gelassen hat: Die Werbewirtschaft befürchtet, es könnte etwas untersagt werden.

Aber bitte, wir haben in den feierlichen, leicht ins Religiöse gehenden Eingangserklärungen gesagt, wir wollten Medien, die informieren, unterhalten, zur Bildung beitragen und kulturelle Werte vermitteln. Das haben Sie von allen Bänken gesagt. Jetzt plötzlich sollen offenbar Medien Werbung machen dürfen, die dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz der Jugend zuwiderläuft. Das ist ja letztlich der Sinn dieser Voten, welche diese Bestimmung streichen wollen. Wenn ich Absatz 5 ganz nüchtern lese und ihn mit der Erklärung des Bundesrates kombiniere, der sagt, er habe das zwar nicht erfunden, aber wenn es so Gesetz wird, werde er das restriktiv handhaben, so lohnt es sich hier nicht, einen Streit mit dem Nationalrat vom Zaun zu brechen. Ich weiss, dass es hier in diesem Rat nur Schweizerinnen und Schweizer gibt und keine Parteien, aber ich glaube zu wissen, dass diese Forderung im Nationalrat wesentlich auch von der CVP-Seite unterstützt worden ist. Aber das verpflichtet selbstverständlich niemanden.

Ich bin der Meinung, Absatz 5 solle man stehen lassen.

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