AB 53306
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich habe mich in der Kommission gegen den Kompromiss zwischen bundesrätlicher und nationalrätlicher Fassung nicht gewehrt. Nun aber bewegt mich der Antrag Schweiger trotzdem zu einer Überlegung.
Wir haben gesagt, wir wollen kein Gesetz, das schon am Tag des Inkrafttretens überholt ist. Wir haben dabei alle an die Technologieaspekte gedacht. Aber im Werbebereich entwickelt und verändert sich die Lage fast gleich schnell wie im technologischen Bereich. Zum Beispiel haben wir gehört, dass die neuen Fernsehgeräte Zuschauern, die die Werbeblöcke nicht wollen, die Möglichkeit geben werden, sämtliche Werbeblöcke auszuschliessen. Ist es deshalb notwendig, dass man im Gesetz regelt, wo die Werbeblöcke platziert werden? Ist es notwendig, dass wir den Veranstaltern andere Möglichkeiten der Werbung eigentlich verbieten? Ein Beispiel ist eine Form, die in anderen Ländern schon bekannt ist, der "split screen". Das heisst, der Bildschirm wird geteilt, es läuft ein Programm, aber es können anderswo zum Beispiel Werbebotschaften eingefügt werden. Das wäre gemäss der Formulierung von Artikel 11 eigentlich grundsätzlich verboten.
Ich glaube also, dass die Fassung des Nationalrates in dem Sinne weiser ist. Es sind zwar eine Kontrolle und eine Regelung durch den Bundesrat vorgesehen, aber die Details werden nicht auf gesetzlicher Stufe verankert, sondern das wird der Verordnungsstufe überlassen, wo sie auch flexibler angepasst werden können. [PAGE 63]
Eigentlich wäre der Eventualantrag Schweiger am besten. Aber wenn wir wenigstens den Antrag Schweiger auf Streichung von Absatz 1 akzeptieren würden, wäre das, glaube ich, doch vernünftig, angesichts der neuen Lage und der zukünftigen Entwicklungen.