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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie eine generelle Vorbemerkung zu den nächsten drei Artikeln. Warum darf und soll die öffentliche Hand in Bezug auf die Organisation und Finanzierung der SRG mitreden? Sie soll mit der nötigen Zurückhaltung, also moderat, mitreden, aber sie soll mitreden können, weil erstens die SRG rund eine Milliarde Franken öffentliche Gelder aus der Bundeskasse erhält. Auch wenn es von den empfangenden Personen bezahlt wird, fliesst das Geld in die Bundeskasse wie alle anderen Subventionsgelder auch. Das zahlt immer irgendwann der Bürger. Es ist also öffentliches Geld, und von diesen Empfangsgebühren, die von der Billag AG im Auftrag des Bundes eingezogen werden, geht der Löwenanteil an die SRG. Zweitens soll die öffentliche Hand aber auch mitreden können, weil die SRG eine Service-public-Funktion erfüllt. Und wenn die SRG eine Service-public-Funktion erfüllt, dann muss der Bund mitreden können.

Der Nationalrat hat Änderungen bei den Artikeln 35 und 36 vorgenommen. Wenn Sie das Amtliche Bulletin nachlesen, sehen Sie dort, dass der Nationalrat den Ständerat ersucht, diese Artikel konzeptionell nochmals zu überprüfen. Ihre Kommission hat dies getan und schlägt Ihnen neu drei Artikel vor. Artikel 35 beinhaltet die Grundsätze der SRG-Organisation, Artikel 35a befasst sich mit den Organen und Artikel 36 mit dem Verwaltungsrat. Die Kommission hat diese Neukonzeption mit 9 zu 1 Stimmen gutgeheissen. Das die Vorbemerkung zu den drei Artikeln.