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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-03

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Darf ich Ihre Aufmerksamkeit für einen kurzen Augenblick auf Absatz 2 lenken? Dort lesen Sie nämlich: "Falls die Tätigkeit die Erfüllung des Programmauftrages beeinträchtigt oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt, kann das Departement Auflagen .... machen." Also genau das, was sich Herr Büttiker mit seinem Einzelantrag in Absatz 1 wünscht, ist in Absatz 2 als Instrumentarium für die Aufsichtsbehörde voll vorhanden. Indessen hat Absatz 1 in der Kommissionsformulierung den unbestreitbaren Vorteil, dass er ein ganz klares Kriterium enthält für Geschäftstätigkeiten, die zu melden sind, nämlich jene Geschäftstätigkeiten, die ein gewisses Volumen überschreiten, wobei dieses Volumen vom Bundesrat festgesetzt wird.

Ich bitte Sie also dringend, dem Kommissionskonzept zuzustimmen; es ist zweckmässiger und effizienter als die Kombination mit dem Antrag Büttiker.