Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-03-08
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Die Motion des Nationalrates (Hofmann Urs) verlangt vom Bundesrat zwei Dinge:
1. Der Bundesrat soll generell die Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einer Prüfung unterziehen.
2. Er soll einen Vorschlag ausarbeiten, der eine wirksame Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gewährleistet.
Wie ist heute die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geregelt? Es bestehen für sie heute zwei Aufsichten: In fachlicher Hinsicht wird sie durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona beaufsichtigt, in administrativer Hinsicht ist der Bundesrat, meist über das EJPD, Aufsichtsorgan. Über diese Art der Ausgestaltung der Aufsicht bestehen sehr kontroverse Ansichten. Insbesondere werden von vielen eine geteilte Aufsicht und damit auch eine geteilte Verantwortlichkeit als problematisch betrachtet. In besonderer Weise gilt dies dann, wenn das zu beaufsichtigende Gremium - in casu die Bundesanwaltschaft - unabhängig zu sein hat.
Im Bewusstsein dieser Problematik hat sich das EJPD dieser Frage angenommen und ist derzeit daran, eine neue Regelung auszuarbeiten. Bekannt ist, in welche Richtung diese Neuregelung geschehen soll. Alleiniges Aufsichtsorgan soll zukünftig der Bundesrat sein. Bei der Ausgestaltung einer solchen Aufsicht sind allerdings wirksame Vorkehren zu treffen, damit die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft umfassend gewährleistet und die Bundesanwaltschaft von politischen Einflüssen abgeschottet bleibt.
Wenn wir heute zur Motion des Nationalrates (Hofmann Urs) Stellung nehmen, entscheiden wir noch nicht darüber, in welche Richtung schliesslich die Ausgestaltung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gehen soll. Wir bleiben frei bei der Frage, ob wir hiefür den Bundesrat oder das Bundesstrafgericht als geeignet erachten. Wir bleiben auch frei, darüber zu befinden, ob allenfalls sogar die bisherige Dualität beibehalten werden soll. Wir können und müssen jedoch heute zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat bereit ist, das zu tun, was die Motion fordert, nämlich die Überprüfung der Aufsicht und die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Situation, wie sie zukünftig gelten soll.
Bei dieser Sachlage bleibt uns vernünftigerweise und zu Recht nichts anderes übrig, als die Motion des Nationalrates (Hofmann Urs) anzunehmen. Erledigt ist sie nämlich noch nicht, weil die Überprüfung und die Ausarbeitung einer Vorlage noch nicht abgeschlossen sind. Die Motion abzulehnen hat kaum einen Sinn, weil ja wohl auch der Ständerat zumindest eine Überprüfung der Gegebenheiten bei der Aufsicht [PAGE 151] als richtig erachten dürfte. Eine Ablehnung der Motion wäre unter diesen Umständen nur durch diejenigen zu erwägen, welche eine Überprüfung grundsätzlich als sinnlos erachten und der Auffassung sind, die bisherige, doppelte Aufsicht solle auch zukünftig so bleiben. Ich glaube nicht, dass eine solche definitive Vorwegnahme schon heute sinnvoll ist.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen, und zwar einstimmig, die Motion anzunehmen. Der guten Ordnung halber weise ich nochmals darauf hin, dass die Annahme der Motion keinerlei präjudiziellen Auswirkungen auf die spätere Haltung unseres Rates in der Aufsichtsfrage hat.