David Eugen · Ständerat · 2005-03-08
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Wenn ich mir erlaube, in diese Diskussion einzugreifen, so aus einem anderen Blickwinkel heraus: Wie ist es aus der Sicht des Investors - von dem, der bauen will - zu beurteilen? Ich möchte also auch eine wirtschaftspolitische Sichtweise einbringen.
Herr Kollege Pfisterer hat gesagt, die Kernfrage sei, ob wir auf die Kantone Rücksicht nähmen. Das ist sicher eine wichtige Frage; Föderalismus ist sehr wichtig. Aber in unserem Land ist es heute mindestens so wichtig zu fragen: Wie lebt eigentlich derjenige, der etwas realisieren will, mit dem Recht und den Verfahren, die wir hier schaffen? Diese Frage müssen wir uns stellen.
Nach meiner Ansicht wünschen sich die Investoren heute erstens rasche, zweitens rechtssichere Entscheide und drittens solche in einem frühen Verfahrensstadium. Diese drei Dinge wollen sie. Warum wollen sie sie? Weil es heute ein Riesengeld kostet, diese Verfahren durchzuziehen, und viele Entscheide in ganz späten Phasen fallen, wenn schon sehr viel Geld "für die Katz" ausgegeben worden ist. Das regt natürlich sehr viele Leute auf. Das hat mit dem materiellen Recht nichts zu tun, sondern das hat damit zu tun, wie wir die Verfahren ordnen.
Ich teile die Meinung von Kollege Pfisterer, dass es nicht sachgerecht ist, Mängel im materiellen Recht über das Verfahren zu lösen. Wir haben - da bin ich völlig mit Ihnen einig - im Sektor Luftreinhaltung des Umweltschutzgesetzes grosse Mängel. Die Streitereien über die grösseren Bauvorhaben, über die Einkaufszentren, Stadien usw., haben nur mit einem Punkt zu tun: Wir haben ins Luftreinhalterecht nicht hineingeschrieben, welche Konditionen einer erfüllen muss, damit er sich in Bezug auf den öffentlichen und den privaten Verkehr gemäss Umweltschutzgesetz korrekt verhält. Darüber kann dann monate-, jahrelang gestritten werden. Das ist der heutige Rechtszustand! Wir sind bis jetzt nicht in der Lage - so, wie wir es beim Lärm gemacht haben, wo es sehr sauber geregelt ist und es in der Regel keine Streitereien gibt -, saubere Grenzwerte aufzustellen und zu sagen: So viele Parkplätze kannst oder musst du bereitstellen, und so viel musst du für den öffentlichen Verkehr bezahlen oder nicht bezahlen. Das kann man in ein Gesetz oder in eine Verordnung hineinschreiben. Wir machen es nicht, darum wird darüber gestritten. Ich halte es aber für ganz falsch, wenn man meint, über das Verfahren eine Lösung bringen zu können, anstatt das Problem materiell zu lösen.
Warum bin ich nach Beurteilung dieser zwei Lösungen für die Fassung der Minderheit, des Bundesrates und des Nationalrates? Jedes grössere Bauvorhaben durchläuft zwei Phasen: erstens den Nutzungsplan, zweitens die Baubewilligung. In der ersten und in der zweiten Phase - das ist einfach ein Fakt - spielen alle drei Rechtsebenen, Kommune, Kanton und Bund, eine Rolle. Das heisst, alle drei Rechte kommen immer zur Anwendung. Es gibt praktisch keinen Fall eines einigermassen grösseren Bauvorhabens mehr, wo nicht auch Bundesrecht zum Zug kommt: Umweltschutzrecht in erster Line, zweitens auch Gewässerschutzrecht und Weiteres.
Daher ist es nach meiner Meinung nicht sinnvoll, den Rechtsweg zu spalten und zu sagen: Für den gleichen Nutzungsplan und für die gleiche Baubewilligung machen wir einen gespaltenen Rechtsweg. Das war bis 1980 die Praxis. [PAGE 135] Dann hat das Bundesgericht seine Koordinierungsentscheide gefällt, und zwar im Interesse der Bauherren und nicht im Interesse der Einsprecher, das stimmt nicht. Das Bundesgericht hat gesagt: Wir müssen koordinieren, und wir müssen möglichst am Anfang, beim Nutzungsplan, die Entscheide fällen; wir müssen klare Entscheide fällen, wir müssen nicht nur Kassationsentscheide fällen, wir müssen doch am Anfang sagen, was zulässig und was nicht zulässig ist. Wenn Sie einen Kassationsentscheid fällen, bekommt der Bauherr einfach den Entscheid: Das wird aufgehoben, oder das wird nicht aufgehoben. Aber es wird nicht gesagt, was zu geschehen hat. Das wird in das Baubewilligungsverfahren verschoben, und dort geht der Streit von neuem los, unter Umständen dann noch mit neuen Beteiligten.
Wenn wir dem Antrag der Mehrheit folgten, hätten wir vier Beschwerdeverfahren: zwei beim Nutzungsplan und zwei beim Baubewilligungsverfahren. Zweitens hätten wir das Ergebnis, dass viele Fragen beim Nutzungsplan nicht entschieden werden könnten, sondern erst im zweiten Verfahren, sodass diese Fragen erst im Baubewilligungsverfahren auf den Tisch kämen, wenn schon viel Geld ausgegeben wurde.
Ich glaube, hier geht man in eine falsche Richtung. Über das Ziel sind wir uns einig. Aber die Meinung, mit einem zusätzlichen Verfahren, mit der Verfassungsbeschwerde neben der Einheitsbeschwerde, komme man besser zum Ziel, betrachte ich als falsch. Wer an einem raschen materiellen Entscheid, an einer Antwort auf die materiellen Konfliktfragen interessiert ist - und das sind die Investoren in einem frühen Verfahrensstadium -, muss diesen Entscheid beim Nutzungsplan fällen. Dann ist es entschieden; nachher kann man alle Einsprecher, die bei der Baubewilligung kommen, aus dem Recht weisen. Sie können nicht mehr antreten, die Rechtslage ist geklärt.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.