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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-03-08

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ich will versuchen, diese Problematik auf zwei Punkte zu bringen.

1. Dieser Punkt der Diskussion ist nur verständlich, wenn man sich gewisse historische Gegebenheiten vergegenwärtigt. Bei der Raumplanung war umstritten, in welchem Verhältnis Bund und Kantone dafür zuständig sein sollten. Erste Raumplanungsgesetzgebungen wurden abgelehnt, sie wurden immer mehr in Richtung Grundlagen oder grundlegende Bestimmungen reduziert, und die Annahme war erst dann möglich, als der Bund sich auf das Minimum dessen beschränkte, was für die Koordination auf Bundesebene einigermassen vernünftig ist. Aus dieser historisch-föderalistischen Betrachtungsweise lässt sich erklären, warum bisher gemäss heutigem Raumplanungsgesetz die meisten Belange nur mit der staatsrechtlichen Beschwerde angefochten werden können. Und dieses Denken des Subsidiären ist im Kopf des Schweizers nach wie vor vorhanden.

2. So, wie nun das Bundesgericht argumentiert - und so hat auch Herr Studer argumentiert -, geht es im Prinzip um folgendes Problem: In sehr vielen Fällen, die Raumplanung betreffen, spielen auch das Umweltrecht, das Landschaftsschutzrecht usw. hinein. Und in all denjenigen Fällen, in denen verschiedene Rechtsgebiete hineinspielen, wird es in der Tat kompliziert.

Trotzdem bin ich für die Mehrheit der Kommission, und zwar wiederum aus zwei Gründen: Erstens glaube ich, dass es eben nach wie vor sehr viele Rechtsfälle geben wird, die nur Raumplanungscharakter haben. Und ich sehe nicht ein, warum in diesen Nur-Raumplanungs-Rechtsfragen die bisherige Lösung, die sich bewährt hat, nicht weiterhin gelten soll. Zweitens merken Sie aus der heutigen Diskussion, wie komplex die ganze Sache ist. Es wäre gerade in dieser Situation wünschbar, wenn sich der Nationalrat nochmals dieser Sache in ihrer Komplexität annehmen würde. Wir als Ständerat, der tendenziell die Interessen der Kantone vertreten soll, tun gut daran, diese föderalistische Lösung gleichsam als Erstrat einmal in die Diskussion einzufügen. Der Nationalrat wird zu prüfen haben, ob die Fälle, bei denen das Raumplanungsrecht Anwendung findet, wirklich so selten sind, dass sich eine Aufrechterhaltung eines besonderen Rechtsweges nicht rechtfertigt.