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preparatory:AB 53645

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ursprünglich hat Ihnen der Bundesrat eine allgemeine Fassung vorgelegt, wonach Parteivertreter vor Bundesgericht nur Anwältinnen und Anwälte sein können, und zwar in sämtlichen Bereichen. Ich muss Ihnen mitteilen, dass sich der Bundesrat - ebenfalls "mit erdrückender Mehrheit", wie gesagt worden ist - der Fassung des Nationalrates anschliesst. Er hat die Sache neu unter die Lupe genommen, und zwar aus drei Gründen:

1. Es ist tatsächlich so, dass es im öffentlichen Recht - und hier besonders im Steuerrecht - hervorragende Experten gibt, die die Parteien von Anbeginn vertreten und dies auch bis zum Schluss beim Bundesgericht tun. Die Klienten sind sehr zufrieden mit ihnen, und es gibt hier nichts auszusetzen. Wenn Sie den Anwaltszwang einführen, führt das klar dazu, dass Sie als Kunde das Mandat vor Bundesgericht einem Anwalt übertragen müssen. Das führt natürlich dazu, dass Sie zwei Vertreter brauchen, denn Sie brauchen den Experten immer noch, und damit das Formerfordernis erfüllt ist, brauchen Sie auch den Anwalt. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat gesagt hat: Wenn sich eine Praxis so eingespielt hat, die von grosser Bedeutung ist und mit welcher alle zufrieden sind, ausser den Anwälten - (Zwischenruf) Wie bitte? Doch nicht ganz alle Anwälte -, ist man doch der Meinung, man sollte diese nicht ändern.

2. In der Begründung wurde gesagt, es gehe nicht an, bei allen Berufen von Liberalisierung zu sprechen, Binnenmarktgesetze zu machen, Fähigkeitsprüfungen abzuschaffen usw., und dann in einem Bereich, weil es einem hier passe, ein Monopol zu zementieren, das der Praxis im täglichen Leben zuwiderlaufe.

3. Es wurde gesagt, man müsse den Kunden vor allen Nichtanwälten schützen, die die Sache schlecht machen. Ich meine, der Kunde sei auch eine verantwortliche Persönlichkeit und habe die Auswahl zu treffen. Wenn er zufrieden ist, soll man ihm also nicht dreinreden.

Diese Gründe haben dazu geführt, dass Ihnen der Bundesrat neu Zustimmung zur Fassung des Nationalrates bzw. der Kommissionsminderheit beantragt, nachdem der Nationalrat diese Fassung mit grossem Mehr beschlossen und die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt hat. Ich glaube, es ist politisch glaubwürdiger.