Brändli Christoffel · Ständerat · 2000-06-06
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir als Präsidenten von Pro Infirmis einige kurze Bemerkungen zu diesen beiden Traktanden. Es ist in den letzten Jahren in Bezug auf den Behindertenbereich einiges in Gang gekommen. Ich erinnere an die Auseinandersetzung um die Viertelsrente, an die Parlamentarische Initiative Suter, die Sie jetzt auf dem Tisch haben, an die Volksinitiative, die eingereicht wurde und innert kürzester Zeit zustande kam, und an die Diskussionen, die wir in diesem Rat im Zusammenhang mit der neuen Bundesverfassung führten. All diesen Schritten, insbesondere auch dem neuen Bundesverfassungsartikel, ist eines gemeinsam: Sie anerkennen den Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Situation der Behinderten.
Unsere Kommission hat im Grundsatz entschieden, dass der Weg der Gesetzgebung gegangen werden soll, und zwar im Sinne eines Gegenvorschlages zur erwähnten Volksinitiative. Mit der neuen Bundesverfassung bestehe, so wurde begründet, eine genügende Verfassungsgrundlage, um eine befriedigende Behindertengesetzgebung zu erarbeiten. Man kann diese Auffassung vertreten. Es ist für mich klar, dass aufgrund der eindeutigen Abstimmung in der Kommission die Parlamentarische Initiative hier keine Chance haben wird, umso mehr, als die hängige Initiative etwa den gleichen Inhalt hat. Erfreulicherweise hat auch der Bundesrat den Handlungsbedarf anerkannt. Mit der Ausarbeitung einer Vorlage, die gestern in die Vernehmlassung gegeben wurde, hat er eine Diskussionsgrundlage präsentiert, die durchaus Chancen hat, als Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu reüssieren, wobei selbstverständlich noch einige Anpassungen nötig sein werden.
Die Zielsetzung, bereits in diesem Jahr eine Botschaft zu verabschieden, ist erfreulich, und ich möchte dem Bundesrat für das eingeschlagenen Tempo recht herzlich danken.
Ich bitte Sie - auch nachdem die Arbeiten eingeleitet wurden -, die Motion des Nationalrates (Gross Jost) zu überweisen. Damit kann die rasche Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung sichergestellt und auch ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative erarbeitet werden, der vielleicht diese Initiative überflüssig macht. Dies müsste eigentlich gelingen, sofern der gestern in die Vernehmlassung gegebene Vorschlag nicht verwässert wird - hier werden wir noch einiges zu leisten haben.
Ich beantrage Ihnen, die Motion des Nationalrates (Gross Jost) zu überweisen.