Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-03-09
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Mir scheint, dieser Argumentation liege ein Missverständnis zugrunde. Diese Regelung ist nicht gegen die SRG, was auch immer das heisst, gerichtet, sondern sie ist gegen alle Veranstalter genau gleich gerichtet. Sie ist auch nicht gegen das Urheberrecht gerichtet. Schliesslich bleibt das Recht gewährleistet, überhaupt alle auszuschliessen. Diese Bestimmung kommt nur dann zum Zug, wenn das betreffende Ereignis - wenn Sie so gestatten - "teilöffentlich" ist. Dann muss man auch die anderen zulassen. Nichts anderes ist gemeint. Es geht um die Spannung zwischen der Informationsfreiheit des Publikums und den Interessen der Veranstalter ganz allgemein.