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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-03-09

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Artikeln 82 und 83. Es geht hier um die Frage, wenn man es auf den Punkt bringt, warum der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung geahndet werden muss. Wir sind uns darin einig, dass der Missbrauch und nicht die Marktstellung eines Medienunternehmens per se geahndet werden soll. Das ist der Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit.

Im Entwurf des Bundesrates kann eine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt bereits dann vorliegen, wenn ein Programmveranstalter im relevanten Markt eine beherrschende Stellung innehat. Entscheidend sollte jedoch der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein und nicht die marktbeherrschende Stellung per se. Im Gegensatz zum Kartellgesetz ist nach Auffassung des Bundesrates der Nachweis des Missbrauchs von Marktmacht nicht notwendig. Die Medienunternehmen sind dadurch von der kartellrechtlichen Unschuldsvermutung ausgeschlossen. Marktbeherrschenden Medienunternehmen wird per Gesetz der Missbrauch ihrer Marktmacht unterstellt, was nicht gerechtfertigt ist.

In einer freien Marktwirtschaft gilt in allen Branchen die Marktmacht eines Unternehmens als normal und meistens [PAGE 190] als Zeichen ihres Erfolgs. Es ist zu hoffen, dass es möglichst viele Betriebe gibt, die durch ihre Stärke, durch ihren Erfolg, eine gewisse Marktmacht - als die Nummer eins auf dem Markt beispielsweise - ausüben können. Die Marktmacht eines Medienunternehmens kann deshalb nicht a priori schon negativ sein. Erst der konstante Missbrauch dieser Marktmacht ist negativ und sollte nachgewiesen und geahndet werden. Darin sind sich Mehrheit und Minderheit einig.

Die Frage der Medienkonzentration, Herr Bundesrat, gehört nicht in ein Radio- und Fernsehgesetz. Wenn schon, gehört diese Frage in ein Mediengesetz, das auch die Printmedien umfasst. Wir haben jetzt die Situation, dass bei einem Unternehmen, das eine Zeitung, Radio und Fernsehen hat, die Zeitung dann eben nicht erfasst ist. Noch besser wäre es, die Frage der Medienkonzentration würde im Wettbewerbs- und Kartellrecht geregelt. In vielen Regionen und Kantonen der Schweiz haben sich regionale Multimediaunternehmen gebildet; diese besitzen in der Regel eine Zeitung, eine Gratiszeitung, eine Lokalradio- und eine Lokalfernsehstation. Die Multimediastrategie haben sie nicht gewählt, um ihre Medienmacht zu vergrössern, sondern schlicht deshalb, um als Medienunternehmen überleben zu können. Die Printmedien laufen nämlich Gefahr, Werbevolumina an die elektronischen Medien zu verlieren. Überdies findet eine Abwanderung von Rubrikeninseraten ins Internet statt. Ein reines Printunternehmen wird deshalb Mühe bekunden, langfristig zu überleben. Deshalb haben alle grossen und mittleren Medienhäuser in Bern, Basel, Aarau, St. Gallen, Chur, Luzern, Lausanne und Genf eine Multimediastrategie gewählt, die im Übrigen auch betriebswirtschaftlich Sinn macht.

Ich hinterfrage die These der Mehrheit: Stimmt denn die These, wonach die Meinungsvielfalt durch regionale Multimediaunternehmen gefährdet sei? Ich meine: Nein, diese Unterstellung ist falsch. In der Vergangenheit haben sich alle grossen Regionalzeitungen zu Forumszeitungen entwickelt. Die Vielfalt der Titel und Parteizeitungen ist durch eine Vielfalt von Meinungen innerhalb einer Forumszeitung abgelöst worden. Sodann ist die Meinungsvielfalt dank weiterhin gut existierenden kleinen Lokalzeitungen gewährleistet, die in einem Bezirk erscheinen, weiter durch die SRG-Regionaljournale, durch Lokalfernsehstationen und Lokalradios, durch das Internet sowie durch Gratiszeitungen, Sonntagszeitungen und Pendlerzeitungen. Es kommt hinzu, dass überall überregionale Medien, wie z. B. "NZZ", "Tages-Anzeiger" oder "Blick", erhältlich sind.

Die Presse- und Meinungsvielfalt ist also trotz vermeintlicher lokaler Monopole immer noch gewährleistet. Umso mehr sollte nur der Missbrauch und nicht die Marktstellung eines Medienunternehmens bestraft werden. Wir im Parlament sollten die mittelgrossen Medienunternehmen in den bekannten Städten stärken und nicht schwächen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

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