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preparatory:AB 53810

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte hier doch zwei, drei Ausführungen machen. Mit der am 1. Juli 2003 in Kraft getretenen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde eine Regelung für eine konjunkturresistente, langfristig finanziell gesunde Arbeitslosenversicherung geschaffen. Der Bund trägt seither 0,15 Prozent, die Kantone tragen 0,05 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme.

Der Bundesrat beantragt nun, den Bundesbeitrag für die Jahre 2006 bis 2008 von 0,15 auf 0,12 Prozent zu senken. Die Folge dieses Beschlusses ist eine weniger rasche Abtragung der Schulden des Arbeitslosenfonds. Von einer nachhaltigen Sparübung kann hier deshalb nicht gesprochen werden. Immerhin ist es auch ein Beitrag, um bei den Budgets der Jahre 2006, 2007 und 2008 die Schuldenbremse einhalten zu können.

Für die Kommission war aber klar, dass man die laufende Rechnung nicht unbeschränkt über Schuldenerhöhungen in Spezialgebieten sanieren kann. Deshalb schlägt sie in Artikel 120a Absatz 2 Avig eine Limite der Verschuldung vor. Sollte die Verschuldung die festgelegte Limite übersteigen, muss der Bundesbeitrag wieder auf 0,15 Prozent angehoben werden.

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