Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-10
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Ich möchte ausführen: Es gibt nichts Neues unter der Sonne. Ich erinnere mich, dass wir zu Beginn der Neunzigerjahre genau diese Vorlage schon einmal beraten haben. Damals war ich im Nationalrat; es haben sich Mehrheiten gebildet, welche diese beiden Kürzungen nicht vornehmen wollten. Die Argumentation ist die gleiche geblieben. Das agrarpolitische Kolleg, das Herr Stähelin jetzt sehr ausführlich vorgetragen hat, habe ich damals siebenmal im Nationalrat gehört. Das ist alles schon gewesen, und auch das, was ich sage, ist alles schon gewesen.
Um diese Diskussion etwas zu entkrampfen, müssen wir feststellen: Sowohl der öffentliche Verkehr, der in Artikel 17 Absatz 3 behandelt wird, wie die Landwirtschaft, die in Artikel 18 Absatz 2 behandelt wird, sind zuschussbedürftige Sektoren. Es herrscht ein weitestgehender Konsens, dass die öffentliche Hand insgesamt in diesen beiden Bereichen grosse Anstrengungen unternehmen muss, um im öffentlichen Verkehr den Service public aufrechtzuerhalten und um bei den kleinräumigen schweizerischen Verhältnissen Landwirtschaft überhaupt noch zu ermöglichen. Das ist unbestritten.
Jetzt ist der ganze Streit, der auszufechten ist, ein Methodenstreit darüber, auf welchen Kanälen und mit welchen Methoden man hier helfen will. Ich gebe all jenen Recht, die sehr grundsätzlich argumentieren und sagen: Eigentlich ist so eine Befreiung von Mineralölsteuern - wenn man den Begriff Mineralölsteuer genau nimmt, wäre es ja eine Steuer - möglicherweise nicht das richtige Mittel, das hier anzuwenden ist; es müssten andere Mittel gefunden werden, um diese Zuschüsse zu geben. Das einmal zum Grundsätzlichen, das eher für den Bundesrat spricht. Der Teufel steckt aber im Detail. Ich äussere mich nicht zur agrarischen Seite, sie ist ja jetzt hinreichend dargestellt worden. Ich äussere mich nur zu Artikel 17 Absatz 3 und möchte Ihnen einen Zusammenhang aufzeigen, der Ihnen entgangen sein könnte.
Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir hier der Mehrheit folgen, also beim geltenden Recht bleiben sollten. Dies deshalb, weil gleichzeitig zu dieser Vorlage ein Projekt des Bundesrates - neuer Finanzausgleich, zweites Paket - läuft. Die Vernehmlassung ist vor kurzem abgeschlossen worden. Dort soll die ganze Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs gegenüber dem bisherigen Recht geändert werden. Während wir seit dem "runden Tisch" im öffentlichen Regionalverkehr im Durchschnitt einen Bundesbeitrag von 69 Prozent an die ungedeckten Kosten des Regionalverkehrs haben, ist in diesem Projekt, dessen Vernehmlassung soeben abgeschlossen wurde, festgehalten, dass der Bundesanteil auf 50 Prozent zurückgefahren werden soll. Es heisst in dieser Vernehmlassungsvorlage auch, dass das in der Grössenordnung ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.
Ich plädiere also dafür, dass wir jetzt in diesem Verkehrsbereich - Artikel 17 Absatz 3 - das geltende Recht bestehen lassen und dann im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs halt auch diese Frage, wenn es denn nötig sein sollte, erneut auf den Prüfstand stellen. Nach dem, was ich eingangs gesagt habe, wird sich ja eh die Frage am Schluss so stellen: Falls wir nicht einen gewaltigen Leistungsabbau im öffentlichen Verkehr wollen, was hier drin niemand will - ich habe jedenfalls noch niemanden gehört, der das propagiert hätte -, dann muss ja irgendjemand diese Geschichte bezahlen. Und nach der Neuordnung des Finanzausgleichs stellt sich dann die Frage: Können wir den Kantonen diese ganze Geschichte aufhalsen? Der Anteil, den wir den Kantonen aufhalsen müssten, würde jedenfalls grösser, wenn wir jetzt hingingen und dem öffentlichen Verkehr die Mineralölsteuer-Rückerstattung wegnähmen.
Von mir aus gesehen gebietet eine Gesamtbetrachtung dieser Frage, dass man hier der Mehrheit zustimmt, das geltende Recht beibehält und diese Frage allenfalls im Zusammenhang mit dem zweiten Paket des NFA erneut auf den Prüfstand nimmt, wenn es nötig sein sollte.
Ich schliesse damit, dass ich noch einmal sage: Beide Sektoren, die hier zur Debatte stehen, sind zuschussbedürftig. Die Frage ist letztlich nur, aus welchen Kassen und über welche Kanäle wir ihnen diese Zuschüsse zukommen lassen.