Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-10
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir vorerst einige allgemeine Ausführungen zu dieser Mineralölsteuer-Geschichte: Immer wieder hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er den Bundeshaushalt mit Minderausgaben und nicht mit Mehreinnahmen - sprich Steuererhöhungen aller Art - ins Lot bringen wolle. Auf der ersten Seite der bundesrätlichen Botschaft zum EP 2004 findet sich schon in der Übersicht der schöne Satz: "Das EP 2004 setzt im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an ...." Die massive Anhebung der Mineralölsteuer - nichts anderes bedeutet die [PAGE 229] Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung für die Betroffenen - gehört also zu den unwesentlichen Elementen des EP 2004.
Auch ich stehe für den Grundsatz ein, dass der Bundeshaushalt primär auf der Ausgabenseite zu sanieren sei. Bisher dachte ich im Übrigen, dass ich mich hierbei in der guten Gesellschaft einer bekannten Zürcher Zeitung befände. Diese hat jahrelang in dieser Richtung gepredigt; neuerdings spricht sie aber von "Subventionen in Form von Steuervergünstigungen", wenn sie sich zur Mineralölsteuer-Rückerstattung äussert - auch Herr Kollege Schiesser hat auf diesen Artikel hingewiesen -, wie wenn unterschiedliche Steuersätze in unserem Steuersystem nicht alltäglich wären. Aber offenbar geht es hier nicht um die Klientel dieser Zeitung, und darum werden solche Steuervergünstigungen offenbar unverzüglich zu staatlichen Beihilfen und sind - ich zitiere den Artikel - "Unfug". Was würde diese gleiche Zeitung wohl sagen, wenn die Rückerstattung der Verrechnungssteuer von 30 auf 20 Prozent gesenkt würde? Wäre dies auch - ich zitiere wieder - "sowohl wirtschafts- als auch finanzpolitisch ein Ärgernis"? Wohl kaum!
Um nichts anderes als eine Steuererhöhung handelt es sich aber auch bei den beiden vorgeschlagenen Streichungen der Mineralölsteuer-Rückerstattung. So sehen es wirtschaftlich die Betroffenen, die übrigens ringsum nicht zu den Grossverdienern gehören.
Selbstverständlich werden Rückerstattungen in unserem noch geltenden Rechnungsmodell des Bundes als Ausgaben dargestellt, das weiss ich auch. Aber noch einmal: Wirtschaftlich gesehen handelt es sich um Mehreinnahmen des Bundes, resultierend aus der höheren Steuerbelastung durch Wegfall der Rückerstattung für den öffentlichen Verkehr sowie für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Berufsfischerei.
Der Bundesrat ist mit diesem Vorschlag also von seinen Grundsätzen, welche ich mittrage, klar abgewichen und bedient sich mit höheren Abgaben. Dies gilt für die Aufhebung sowohl von Artikel 17 Absatz 3 wie von Artikel 18 Absatz 2. Ich bitte Sie in beiden Fällen, gegen die Steuererhöhungen zu entscheiden.
Zu Artikel 18 Absatz 2 und zum Standpunkt der Minderheit: Ich habe eben auf die steuererhöhende Wirkung dieser Aufhebung für die Betroffenen hingewiesen. Wer sind nun hier diese Betroffenen, denen die Steuerrückerstattung gestrichen wird und die dadurch mehr belastet werden? Es sind unsere Bauernfamilien, es sind die Berufsfischer, es ist die Forstwirtschaft - nicht gerade der Abzockerei verdächtige Bereiche also. Insbesondere sind die negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft massiv. Das verfügbare landwirtschaftliche Einkommen wird ungebührlich geschmälert. Im Jahre 2002 erreichte die Rückerstattung auf 459 Betrieben über 5000 Franken, auf 7176 Betrieben zwischen 2000 und 5000 Franken, auf 17 541 Betrieben zwischen 1000 und 2000 Franken und auf 24 778 Betrieben immer noch zwischen 400 und 1000 Franken. Wenn Sie diese Beträge mit den durchschnittlichen Landwirtschaftseinkommen von um die 40 000 Franken ins Verhältnis setzen, so ersehen Sie die massive Schärfe der vorgeschlagenen Massnahmen - und die Landwirtschaft hat ohnehin zu kämpfen.
Landauf, landab müssen sich unsere Bauern zurzeit die Vorstellungen des Bundesamtes für Landwirtschaft zur kommenden Agrarpolitik - "AP 2011" - anhören. Es sollen Finanzmittel gestrichen oder reduziert werden, die heute direkt oder indirekt der Landwirtschaft zukommen. Insbesondere soll aber der heute bestehende Agrarschutz weithin entfallen. Die WTO-Verhandlungen zielen in Richtung Senkung des Zollschutzes, der Agrarmarkt mit der EU entwickelt sich hin zur Liberalisierung und völligen Öffnung.
Angesichts dieser Entwicklung dürfen aber Massnahmen des Bundes nicht wieder zu einem Anstieg der Produktionskosten und verminderter internationaler Wettbewerbsfähigkeit führen. Wenn Vertreter des Bundesamtes für Landwirtschaft Preissenkungen für Dünger, Tierarzneimittel - inklusive Parallelimporte -, Saatgut oder landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge predigen und der Bund dann gleichzeitig den Preis der Treibstoffe für die Landwirtschaft im Effekt anhebt, dann tönt dies hohl. Im umliegenden Europa profitieren die Landwirte in aller Regel von ermässigten Treibstoffpreisen. Teilweise betragen diese nur gerade die Hälfte der nun für die Schweizer Bauern vorgesehenen Höhe.
Als Anwohner des Bodensees mit seinen ebenfalls ins Auge gefassten Berufsfischern stelle ich fest, dass auch Deutschland die Rückerstattung kennt und Österreich diese auf das Jahr 2005 neu eingeführt hat. Deutsche und Vorarlberger Berufsfischer sollen also die Egli und die Felchen im gleichen Bodensee zu tieferen Produktionskosten fangen können, während sie deren Filets seit dem Februar dieses Jahres - Bilaterale II - als verarbeitete Landwirtschaftsprodukte ohne weiteres in die Schweiz liefern.
Die Mineralölsteuern enthalten Elemente einer Zwecksteuer und auch einer Lenkungsabgabe. Was den Zwecksteueraspekt anbetrifft, darf ich feststellen, dass die Berufsfischer die Strassen nicht und die Holz- und Landwirtschaft diese nur vereinzelt und eher selten benützen - wir haben es gehört. Analoges gilt für den Aspekt der Lenkungsabgabe.
Die Mineralölsteuer-Rückerstattung schafft ökologische Anreize, denn sie wird aufgrund eines Normverbrauches gemacht. In der Land- und Forstwirtschaft erfolgt sie anhand von wissenschaftlich erhobenen Verbrauchszahlen. Dieses System bestraft also einen hohen Treibstoffverbrauch des Einzelbetriebs. Vor allem aber wirkt die Streichung der Rückerstattung bei der Forstwirtschaft kontraproduktiv. Sie verteuert nicht zuletzt auch Holz als erneuerbaren Energieträger.
Die Mineralölsteuer-Rückerstattung hat aber auch weitere Vorzüge, auf die wir nicht verzichten sollten. Zum einen kommt sie vor allem der produzierenden Landwirtschaft zugute; zum anderen ist sie aber auch EU-kompatibel und WTO-konform. Die Verhandlungen im WTO-Rahmen werden für unser Land schwierig werden, wir wissen es. Es geht schlussendlich um die Frage, wie wir unserer Landwirtschaft überhaupt noch die Existenz erhalten können. Wir sollten uns in dieser Situation nicht auf das alleinige Instrument der Direktbeiträge, der Flächenbeiträge insbesondere, verlassen. Die sogenannte Green Box, auf welche wir uns abstützen, ist nicht vor Attacken gefeit. Wir müssen uns hier weitere Handlungsmöglichkeiten erhalten; dies ist mein Hauptargument. Die Mineralölsteuer-Rückerstattung gehört dazu; sie ist beinahe das einzige andere Instrument, über das wir verfügen.
In der Kommission ist nun geltend gemacht worden, die Mineralölsteuer-Rückerstattung sei administrativ aufwendig, sie sei umständlich. Ich nehme dieses Argument durchaus ernst. Wenn wir mit unseren Entlastungsmassnahmen noch einiges erreichen können und müssen, dann zweifellos auch in diesem Bereich. Ich unterstütze Herrn Bundesrat Merz und sein Votum von heute Morgen durchaus - wenn hier etwas kommen wird.
Indessen hat sich die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Land- und Forstwirtschaft sowie die Berufsfischerei gut eingespielt und verursacht nur geringe administrative Kosten, seit auf das einfache Normverfahren umgestellt worden ist. Früher war das zugegebenermassen anders. Heute geht das aber gewissermassen im Verwaltungssystem der Direktbeiträge auf. Indirekt gibt das der Bundesrat selbst auch zu erkennen, wenn er zwar von vier Stellen spricht, welche abgebaut werden könnten. Diese werden aber von dieser Vorlage nicht berührt; das soll dann allenfalls Gegenstand der sogenannten Aufgabenverzichtplanung bilden, gewissermassen als Reserve.
Gestatten Sie mir ein ganz kurzes Wort zur Übergangsbestimmung: Das Inkrafttreten auf 2008 hinauszuschieben tönt weniger hart. Damit legen Sie aber die Massnahmen noch aufeinander: diese Kürzung und gleichzeitig, mit Beginn 2008, den vollen Effekt der "AP 2011". Wollen Sie das? Mit diesem Antrag verschieben Sie ein Problem, das uns dann umso härter einholen wird.
Ich bitte Sie insgesamt um Unterstützung der Minderheit bei Artikel 18 Absatz 2.
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