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AB 53835

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte fast meinen, man müsse kurz unterbrechen, damit hinten im Saal die Zuschauer ausgewechselt werden können. (Heiterkeit) Es ist von hier aus sehr interessant zu sehen, wie sich die interessierten Kreise nach den Traktanden jeweils ablösen. - Aber das ist inzwischen offensichtlich schon erfolgt.

Nun, mit einem Anteil von 7 Prozent an den Gesamtausgaben des Bundes handelt es sich bei der Landwirtschaft um ein bedeutendes Aufgabengebiet. Gesunde Bundesfinanzen - ich betone dies: gesunde Bundesfinanzen - sind eine wichtige Voraussetzung, um die Funktionen der Landwirtschaft auch in Zukunft im bisherigen Rahmen aufrechterhalten zu können. Aus dieser Sicht ist unbestritten, dass auch die Landwirtschaft einen angemessenen Beitrag an das EP 2004 zu leisten hat. Der Bundesrat schlägt insgesamt folgendes Kürzungsvolumen vor: 95 Millionen Franken im Jahr 2006 und je 130 Millionen in den Jahren 2007 und 2008. Das sind jeweils rund 2,5 bis 3 Prozent der Aufwendungen für die Landwirtschaft. Eine lineare Kürzung im Rahmen eines Entlastungsprogramms würde ein Mehrfaches davon ausmachen.

Umstritten ist die Frage, wo diese Kürzungen vorzunehmen sind. Mit dem Bundesrat ging die Kommission davon aus, dass die Kürzungen nicht bei den Direktzahlungen erfolgen sollen. Ich verzichte hier jetzt darauf, auf all die Gründe, die gegen eine solche Kürzung bei den Direktzahlungen sprechen, einzugehen. Mit diesem Grundsatzentscheid reduzieren sich natürlich die möglichen Felder, die für Kürzungen infrage kommen. Betroffen sind folgende Bereiche: die Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen, die Marktunterstützung, die Ausfuhrbeiträge und der Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer. Umstritten ist bei diesen Kürzungen vor allem der Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer, auf die wir dann später eingehen werden. Ich werde bei der Beratung des entsprechenden Artikels die Auffassung der Mehrheit der Kommission zu diesem Punkt begründen.

In Bezug auf die übrigen vorgeschlagenen Punkte beantragt Ihnen die Kommission, dem Bundesrat zu folgen.