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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-03-10

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10

Wortprotokoll

Auch wenn zum Sparauftrag bezüglich der Armee, wie Sie ihn vorfinden, in Artikel 4a Absatz 1bis Ziffer 2 kein vom Entwurf des Bundesrates abweichender Antrag vorliegt, bedarf diese Position einiger Erklärungen. Dies deshalb, weil Ihnen die Kommission in diesem Zusammenhang mit einem neuen Absatz 3bis, den Sie ebenfalls auf der Fahne finden, einen Auftrag an den Bundesrat und damit verbunden einen Entscheidungsvorbehalt unterbreitet. Diese Ziffer 2 und Absatz 3bis gehören also zusammen.

Weshalb stellen wir Ihnen diesen Antrag? Dem aufmerksamen Leser der Botschaft dürfte nicht entgangen sein, dass in dieser Finanzvorlage auch eine sachpolitische Weichenstellung im Armeebereich mit erheblicher Tragweite verpackt ist bzw. vorbereitet wird. Die Einsparungen gegenüber dem Finanzplan 2004 von total 447 Millionen Franken für den Zeitraum 2006 bis 2008, welche durch Einsparungen bei den Rüstungsaufgaben aufgefangen werden sollen, gehen im wahrsten Sinne des Wortes ins Mark. [PAGE 212]

Weshalb? Die Herren Stadler und Maissen haben bereits darauf hingewiesen - ich hole jetzt etwas aus, um zu erklären, wie wir das in unserer Kommission diskutiert haben und weshalb wir zu diesem Antrag betreffend Absatz 3bis gekommen sind. Es ist von der Tatsache auszugehen, dass die gemäss dem Armeeleitbild konzipierte "Armee XXI" auf einem Finanzierungsplafond von 4,3 Milliarden Franken basieren soll. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 wurde dieser Plafond bereits auf 4 Milliarden reduziert. Die mit dem EP 2003 verbundenen Abbaumassnahmen sind zum grössten Teil noch im Gang. Als Beispiel möchte ich auf das sogenannte Standortmodell hinweisen, das in allen betroffenen Regionen heftige Reaktionen auslöst. Hierzu lediglich die Feststellung, dass man bekanntlich für weniger Geld nicht gleich viel erhalten kann. Oder besser gesagt: Sparen kann wehtun.

Nun wieder zurück zum EP 2004: Hier ist eine weitere Senkung des Ausgabenplafonds des VBS im Bereich Verteidigung auf 3,85 Milliarden Franken pro Jahr vorgesehen. Dieser neue Plafond, den wir jetzt vor uns haben, unterschreitet die noch im vergangenen Jahr als absolut unterste finanzielle Schwelle bezeichnete Limite; diese wird jetzt klar unterschritten.

Herr Bundesrat Merz, der Bundesrat hat uns in verdankenswerter Weise in der Botschaft zum EP 2004 klaren Wein eingeschenkt, nämlich gesagt, was das bedeutet. Es wird ohne Wenn und Aber darauf hingewiesen, dass das EP 2004 Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung haben wird. Im Klartext: Die vom Bundesrat vorgenommene Überprüfung des Auftrages der Armee hat zur Folge, dass die im Armeeleitbild geforderte Fähigkeit, im militärischen Sinn den klassischen, konventionellen Verteidigungskampf zu führen, weiter zu reduzieren ist und sich diese Fähigkeit nur noch auf den Erhalt der unerlässlichen Kernkompetenzen für einen allfälligen Aufwuchs der Armee konzentrieren wird. Was dies im Einzelnen bedeutet, kann unter dem Titel "Anpassung des Leistungsprofils der Armee" in der Botschaft nachgelesen werden.

Ich ersuche Sie, diese Tatsachen, diese Fakten ungeschönt zur Kenntnis zu nehmen. Die weitere Schmälerung der finanziellen Mittel hat nämlich zur Folge, dass der Armeeauftrag nicht mehr in der dem Armeeleitbild entsprechenden Art - insbesondere in der dem Armeeleitbild zugrunde liegenden Gewichtung und Ausgestaltung - wahrgenommen werden kann. Um einem Etikettenschwindel vorzubeugen, ist es deshalb zwingend, das Gleichgewicht zwischen Aufgaben und Mitteln in dieser Armee wiederherzustellen.

In der Januarsitzung 2005 hat Ihre SiK realisiert, dass mit dieser Finanzvorlage Armeepolitik betrieben wird. In Anbetracht der Zeitverhältnisse war sie jedoch nicht in der Lage, selbst zu reagieren. An ihrer Stelle hat es nun die Spezialkommission übernommen, die mit den finanziellen Vorgaben verbundenen Entscheidungen bezüglich der Armee wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Diesem Zweck - und nur diesem Zweck - dient der neue Absatz 3bis, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Bundesversammlung die Gelegenheit haben wird, über allfällige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu Organisation, Einsatz und Ausbildung der Armee zu beraten und dann auch zu entscheiden.

Der Ernst der Situation hat uns auch veranlasst, die Kürzung für das Jahr 2008, wie sie im EP 2004 vorgesehen ist, nur unter diesem Vorbehalt zu bewilligen. Die zeitliche Befristung des Auftrages bis spätestens Ende des Jahres 2006 - Sie können das aus Absatz 3bis entnehmen - soll bewirken, dass einerseits die hängigen Fragen beförderlich an die Hand genommen werden und im Übrigen sichergestellt ist, dass für den Voranschlag 2008, in dem diese Frage dann entschieden werden muss, abschliessende Klarheit besteht.

So viel zu Sinn und Zweck dieses neuen Antrages betreffend Absatz 3bis.

Der Kommission, das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, lag auch ein Antrag vor, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparauftrag zu kürzen. Dieser wurde zugunsten dieses neuen Absatzes 3bis nur knapp abgelehnt. Für den Absatz 3bis hat sich dann die Kommission mit 12 zu 3 Stimmen ausgesprochen.

Um Sie für die Bedeutung und die Wichtigkeit dieses Absatzes 3bis noch mehr zu sensibilisieren, halte ich abschliessend fest, dass als Folge der Umsetzung des mit dem EP 2004 verbundenen Sparauftrages die zukünftige Armee nicht mehr derjenigen entspricht, die wir mit dem Armeeleitbild und der darauf basierenden Gesetzgebung konzipiert haben. Sollte es bei dieser Finanzvorgabe bleiben - das lassen wir jetzt offen -, wird in der Armee im Bereich Kampf- und Kampfunterstützungstruppen lediglich noch eine Kampfbrigade als sogenannter Aufwuchskern übrig bleiben. Dieser Aufwuchskern soll dann die minimale Verteidigungskompetenz dieser Armee und zudem die Option eines Aufwuchses noch sicherstellen. Was hat das für Konsequenzen? Das wird zur Folge haben, dass der grösste Teil der heutigen Kampf- und Kampfunterstützungstruppen in naher Zukunft für Schutz- und Unterstützungsaufgaben umgeschult bzw. ausgebildet wird. Ich übertreibe deshalb nicht, wenn ich in diesem Zusammenhang von einer möglichen weiteren Armeereform spreche.

Sie sind zweifellos mit mir einverstanden, dass die damit verbundenen Fragen bzw. Konsequenzen der Antwort nicht einfach im Schnellgang, im Rahmen eines Entlastungsprogramms, zementiert werden dürfen. Hier, Herr Bundesrat Merz, haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe dem Bundesrat nicht vorgeworfen, er habe dieses Entlastungsprogramm im Hauruck-Verfahren vorbereitet. Aber - aus der Sicht des Parlamentes - wo es um sachpolitische Fragen von derartiger Tragweite geht, besteht bei der Entscheidungsfindung die Gefahr von Hauruck-Entscheiden. Das wollen wir vermeiden, denn eine sachpolitische Entscheidung von dieser Tragweite muss in aller Breite ausdiskutiert werden. Der Vorwurf richtet sich nicht an Sie, aber wir als Parlament müssen vermeiden, dass wir uns in derartigen Hauruck-Entscheidungsmechanismen bewegen.

Der von uns beantragte Absatz 3bis stellt nun sicher - nur das -, dass die notwendigen und wichtigen sachpolitischen Fragen zu gegebener Zeit wieder auf den Tisch des Hauses kommen; das ist insbesondere von Kollege Pfisterer betont worden. Das ist die Antwort auf die Frage von Kollege Stadler und auch auf die vom Präsidenten der SiK, Herrn Kollege Maissen, gestern geäusserte Sorge. Mit Absatz 3bis wollen wir diesen Bedenken Rechnung tragen.

Im Übrigen soll aufgrund des EP 2004 die Verlässlichkeit der Finanzvorgaben für das VBS verbessert werden. Diesem Zweck dienen die mit dem mehrjährigen Ausgabenplafond verbundene Planungssicherheit, die Flexibilität bei der Allokation der Mittel, die Plafonderhöhung durch allfällige Liquidationserlöse sowie die Möglichkeit, den Ausgabenplafond 2005 bis 2008 unter bestimmten Voraussetzungen anzupassen.

So weit meine Ausführungen zur Situation der Armee im Rahmen des EP 2004 und zum von uns eingebrachten Absatz 3bis.