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Bieri Peter · Ständerat · 2005-03-15

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Wir Nichtjuristen neigen gelegentlich dazu, bei Gesetzen zu sagen: Als Nichtjurist habe ich diese oder jene Meinung. Aber wir sind als Naturwissenschafter gelegentlich zu bescheiden zu sagen, wir hätten dafür eine gewisse Ahnung von Naturwissenschaften.

1. Die Voten, die ich nun gehört habe, entbehren zum Teil jeglicher naturwissenschaftlicher Korrektheit. Wenn behauptet wird, wenn irgendein Bauer irgendeine GVO-Kultur irgendwo in der Schweiz anbaue, dann sei das ganze Land verseucht, dann ist das schlicht nicht haltbar und entbehrt jeglichen naturwissenschaftlichen Wahrheitsgehalts. Ich möchte Ihnen dann auch folgende Frage stellen: Wie wollen Sie eine GVO-freie Schweiz erhalten, wenn wir ringsum von Nachbarländern umgeben sind, die vielleicht GVO anpflanzen werden? Das ist sicher der falsche Ansatz.

Ich habe hier ein Gutachten vor mir, das nicht von irgendeinem ETH-Institut stammt, sondern das Forschungsinstitut für biologischen Landbau hat bezüglich dieser Koexistenz eine Analyse erstellt. Ich könnte Ihnen vorlesen, welche Sicherheitsdistanzen für einzelne Kulturen gewahrt werden müssen. Zum Beispiel bei Kartoffeln sind das 10 Meter. Beim Raps können das Kilometer sein. Beim Weizen sind das bei normalen Sorten 100 Meter. Hier gibt es wissenschaftlich erhärtete Sicherheitsdistanzen, die eingehalten werden müssen. Wir können nicht behaupten, dass irgendein Betrieb ganze Täler verseuchen könnte.

2. Zu den Bauern: Wenn die Bauern eine Marktchance sehen, GVO-frei zu produzieren, dann werden sie das tun. Aber es ist nicht angebracht, dass wir dies den Bauern von Staates wegen vorschreiben müssten. Denn im Gesetz haben wir mit Artikel 7 genau geregelt, dass diese Koexistenz jederzeit gewährleistet sein muss.

3. Zur Forschung: Frau Fetz, ich würde gerne hören, was Ihr Vorgänger, Herr Plattner, dazu sagen würde. Wie sich dieser jeweils verwahrt hat gegen die Gefahr, mit dem Verbot der Inverkehrbringung die Forschung zu gefährden! Denn Sie können sich vorstellen: Syngenta wird ja wohl kaum hier weiterforschen wollen, wenn die grösste Gefahr darin besteht, dass sie das Resultat gar nie anwenden kann. Dieses Signal [PAGE 272] ist doch gegeben. Denn Forschung wird nur betrieben, wenn sie in absehbarer Zeit letztlich auch einen Nutzen abwerfen kann. Entschuldigung Frau Fetz, aber ich habe Mühe damit, dass Sie als Standesvertreterin des Forschungsstandortes Basel hier eine solche Haltung einnehmen. Herr Plattner hätte das - so wie ich es einschätze - nicht getan. Aber Sie haben ja keine Verpflichtung, die gleiche Meinung zu vertreten wie Ihr Vorgänger. Nur schreibt Herr Plattner uns auch immer wieder, welche Sorge wir zum Forschungsstandort tragen müssen. In dem Sinne meine ich, ich hätte eine gewisse Einsicht in das, was an der ETH abläuft. Hier ist doch eine gewisse Vorsicht geboten.

Man kann diese Sache nicht einfach sektoriell betrachten: hier Forschung, dort Anwendung. Wir forschen letztlich auch, um anzuwenden. Tragen wir also Sorge zu unserem Wirtschaftsstandort Schweiz! Bezüglich des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik, den wir heute besprochen haben, habe ich genau die gleiche Randbemerkung für mich auch gemacht. Schotten wir uns nicht ab! Gerade in einem Bereich, der eine grosse Entwicklung ermöglicht, meinen wir, sollten wir diese Chance auch nutzen.