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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-03-15

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik ist für einen Juristen jedes Jahr auch eine grosse Fundgrube für einen Bereich, dem er normalerweise nicht sehr nahe steht, nämlich für das Aussenhandelsrecht: Das Aussenhandelsrecht ist nunmehr während Jahrzehnten jeweils von einem ausgezeichneten Juristen im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Dr. Karl Weber, betreut worden. Leider besteht dieses Jahr keine grosse Gelegenheit, sich darüber auszulassen, weil der erste Teil erstmals eine strategische Darstellung der Aussenhandelspolitik beinhaltet. Diese Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik hat, wie der Kommissionspräsident sehr richtig gesagt hat, in der Kommission eine grosse Zustimmung gefunden. Ich kann mich dem nur anschliessen und für diese Darstellung danken.

Es wird das Ziel der Aussenwirtschaftspolitik, nämlich die Förderung des Wohlstandes, dargelegt, und es werden der Begriff der Aussenwirtschaftspolitik und die sogenannten Dimensionen dargestellt. Da hätte ich eine etwas weniger ausführliche Begriffsbestimmung gemacht, denn mit dem Einbezug der Binnenwirtschaft und der Entwicklungspolitik wird das eigentliche Objekt einerseits allzu stark ausgedehnt, [PAGE 253] andererseits aber doch nicht so stark, dass es vollständig wäre. Man hätte ja genauso gut auch die Rechtspolitik mit einbeziehen können, denn ein funktionierendes Recht und eine funktionierende Rechtsverwaltung mit Registern, mit richtigen Gerichten usw. sind für die Investitionsfreundlichkeit eines Landes ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Auch die Sozialpolitik hätte hineingehört, denn letzten Endes ist der soziale Friede für die wirtschaftliche Bedeutung auch entscheidend. Aber lassen wir das: Insgesamt ist diese Dreidimensionalität des Begriffs der Aussenwirtschaftspolitik durchaus sinnvoll.

Mit den verschiedenen Zielen und Leitlinien beim eigentlichen Kernbereich, dem Marktzugang, und beim internationalen Regelwerk für den Aussenhandelsbereich kann ich mich sehr einverstanden erklären.

Ich muss auf der anderen Seite sagen, dass - sosehr ich mit dem aussenhandelspolitischen Bereich einverstanden bin - die Binnenmarktpolitik, die ja nun auch zur Diskussion steht, doch einige Fragen aufwirft. Ich möchte dabei die generelle Stossrichtung des Bundes in keiner Art und Weise infrage stellen, aber aus meiner Sicht zwei, drei Konnotationen machen.

Zunächst einmal zur Diagnose: Es fällt auf, dass diese Diagnose doch in etwas manichäischer Art und Weise schwarz-weiss ausfällt: hier die wettbewerbsstarke Exportwirtschaft, dort die wettbewerbsschwache Binnenwirtschaft; hier die produktive Exportwirtschaft, dort die Binnenwirtschaft mit unterdurchschnittlicher Produktivität; hier die deregulierte Exportwirtschaft, dort die abgeschottete Binnenwirtschaft. Es wird dann fast deduktionsmässig gefolgert, die Konsequenz dieser Underperformance der schweizerischen Binnenwirtschaft schlage sich in einem unterdurchschnittlichen Wachstum des Bruttoinlandproduktes nieder. Die Therapie heisst dann: mehr Wettbewerb, mehr Öffnung gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Diese Therapie ist im Massnahmenpaket des Bundesrates zur Wachstumspolitik vom 18. Februar 2004 vorgezeichnet. Ich erlaube mir hier, einige Fragen zu stellen.

Die erste Frage geht dahin, ob diese Analyse wirklich richtig ist, Herr Bundesrat. Es gibt nämlich auch noch nicht ganz unbedeutende Ökonomen wie Professor Mathias Binswanger, der die Auffassung vertritt, wir seien z. B. zu stark auf das Bruttoinlandprodukt fixiert bzw. auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts. Für die stark auf Auslandinvestitionen ausgerichtete schweizerische Volkswirtschaft sei das Bruttosozialprodukt ein erheblich sachgemässerer Wachstumsindikator als das Bruttoinlandprodukt. Ich will mich in diesen Streit nicht einmischen. Ich nehme an, dass der Volkswirtschaftsminister hier entsprechende Aussagen machen kann.

Zweite Frage: Sind die Massnahmen richtig, die man in diesem Zusammenhang vorschlägt? Die Revision des Binnenmarktgesetzes zur Förderung des Wettbewerbs hat z. B. gemäss einer Studie von Professor George Sheldon von der Universität Basel kaum Auswirkungen auf das BIP-Wachstum der Schweiz. Es ist eine Prognose; es wird sich weisen. Mathias Binswanger vertritt sogar die Auffassung, dass sich überhaupt kein Zusammenhang zwischen Liberalisierung und Wachstum nachweisen lasse. Auch da werden Sie, Herr Bundesrat, Gelegenheit haben, die Dinge wieder richtig zu stellen.

Die dritte Frage: Tut der Bund das Richtige auch unter dem richtigen Blickwinkel? Eines der Ziele dieser 17 Massnahmen vom 18. Februar 2004 bestand in der wachstumsfördernden Ausgestaltung des Wirtschaftsrechtes. Wenn ich nun diesen Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik sehe, dann muss ich feststellen, dass sich der Bund bei der wachstumsfördernden Ausgestaltung des Wirtschaftsrechtes auf den Abbau unterschiedlicher kantonaler Wirtschaftsbestimmungen konzentriert. Der Bund will mit der Revision des Binnenmarktgesetzes, das für öffentlich-rechtliche Marktzugangsschranken auf kantonaler Ebene und Gemeindeebene Anwendung findet, ein Gefälle zum EU-Binnenmarkt einebnen. Er will also den Kantonen und den Gemeinden Beine machen. Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das zweite Vorhaben des Wachstumspakets, wendet sich gegen die Rechtszersplitterung in der Schweiz, also auch gegen die Kantone. Die Schaffung eines Stromversorgungsgesetzes als dritte Massnahme soll im Inland die Entstehung von Monopolen im Verteilnetz entlang der Kantonsgrenzen vermeiden. Auch hier kommen die Kantone zum Zug. Die vierte Massnahme, von der ich hier sprechen möchte, betrifft den Markt für Gesundheitsleistungen, der nach Auffassung des Bundesrates in der Schweiz traditionell entlang der Kantonsgrenzen fragmentiert ist.

Man müsste also annehmen, das Heil liege in der Abschaffung der kantonalen Disparitäten. Ich möchte hier die Optik, den Blickwinkel, etwas verschieben. Ich meine, wirtschaftshemmend seien nicht vorab die 26 kantonalen Eigenarten in der Wirtschaftsgesetzgebung, welchen der Bund nun mit der gesammelten Kraft seines zentralistischen Impulses auf den Leib rücken will. Wirtschaftshemmend, so meine Hypothese, ist primär einmal der Bund selbst, der mit einer ungebremsten Kadenz täglich neue Schutzvorschriften erlässt. Zählen Sie einmal, wie viele Gesetze und Verordnungen des Bundes den Begriff "Förderung" im Titel tragen und wie viele den Begriff "Schutz". Das ist eine Mentalitätsfrage.

Wie viele Bundesbeamte fördern die Wirtschaft? Und wie viele von ihnen schützen den Konsumenten, den Mieter, den Pächter, den Kreditnehmer, die Umwelt, die Landschaft, die Gewässer, die Strassen- und Bahngeleiseanwohner nicht nur vor den schädlichen, sondern sogar vor den lästigen Einwirkungen der Wirtschaft? Der Bund soll selbst einmal über die Bücher gehen. Der Bund soll einmal in seinem Seco, im BAG, in der Swissmedic, im ARE, im Buwal, im BAV schauen, was man unter dem Titel "Wachstumsfördernde Ausgestaltung des Wirtschaftsrechtes" besser machen könnte.

Wenn sie das getan haben, dann können sie auch die Kantone drannehmen. Aber ich glaube, die Reihenfolge muss stimmen: "Was siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken im eigenen Auge siehst du nicht?"

Ich meine auch, dass eine Öffnung des Marktes irgendwo auch noch etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben muss. Auch hier ist der Bund auf seinem eigenen Auge blind. Es geht um das Problem der Inländerdiskriminierung. Auch hier konzentriert sich der Bund darauf, bei einer allfälligen Marktöffnung nach Europa dafür zu schauen, dass der Zürcher Zahnarzt in Graubünden praktizieren kann, was er heute ja nicht könne, während sich der Hamburger in Chur niederlassen könne. Das sei eine Inländerdiskriminierung durch kantonales Recht. Ich will das gerne zugeben; wenn es zutreffen sollte, muss man das erledigen.

Aber der Bund darf nicht vergessen, dass er mit seinen Normen selbst zum Teil Inländerdiskriminierung betreibt, auf die er nie hinweist. In einem mir nicht ganz fernliegenden Bereich wird vorgeschrieben, dass - nehmen wir ein kleines Beispiel, um kein grosses Theater zu machen - Feuerlöscher auf Lastwagen installiert werden müssen. Das ist eine sinnvolle Massnahme, wenn man an die vielen Tunnels bei uns denkt. Aber es wäre dann richtig, das in jene Verordnung hineinzuschreiben, wo es für alle gelten würde. Aber nein: Man schreibt es in eine Verordnung hinein, die nur für die Schweizer gilt. Mit anderen Worten: Der Schweizer muss einen Feuerlöscher montieren, der Italiener und der Belgier müssen das in der Schweiz nicht tun. Herr Bundesrat, es wäre sinnvoll, wenn Sie solchen inländerdiskriminierenden Massnahmen auch einmal nachgehen und nicht nur bei den Kantonen schauen würden.

Ich wollte mit dieser Darlegung die Optik etwas erweitern. Die Kantone kommen zu Recht dran. Sie sollen ihre Unterschiede dort, wo sie wachstumshemmend sind, abbauen. Aber das dispensiert den Bund nicht, bei sich selbst ebenfalls über die Bücher zu gehen.

In diesem Sinne danke ich für diesen Bericht; ich habe ihn gerne zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, dass sich der Bundesrat gemäss seiner Zielsetzung für die Verbesserung des Wohlstands in der Schweiz, nachhaltig des Wachstums, nicht nur mit der Abschaffung kantonaler Eigenschaften, sondern auch mit der Abschaffung eidgenössischer Sondervorschriften befasst.

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