Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-16
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Bei diesem Thema geht es wiederum um die Frage: verpflichtende Formulierung oder Kann-Bestimmung? Es geht um die Frage, ob "ausländischen Ehegatten und ledigen Kindern unter 18 Jahren von Personen mit Aufenthaltsbewilligung" eine solche verpflichtend erteilt werden muss, im Sinne des bundesrätlichen Entwurfes und des nationalrätlichen Beschlusses. Artikel 43 umfasst alle Aufenthaltsbewilligungen, auch jene von Jahresaufenthaltern. Auch hier war die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass nicht ein genereller Anspruch auf Familiennachzug im Gesetz festgeschrieben werden solle, sondern dass die Kantone selber entscheiden müssten, wie sie dies in den Vernehmlassungsantworten auch klar gefordert haben.
Auch eine Kann-Formulierung ermöglicht, wie wir bereits vorher festgestellt haben, eine konstante Praxis der Kantone und damit Rechtssicherheit für die Gesuchsteller, so, wie die Praxis der Kantone heute bekannt ist und auch den Gesuchstellern bekannt ist. Auch hier haben sich die Kantone in der Vernehmlassung klar in dem Sinne geäussert, dass sie eben keinen Rechtsanspruch wollen, keinen generellen neuen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, der anders als im geltenden Recht hier eben auch niedergelassenen Ausländern eingeräumt wird.
Jetzt sind wir bei den Jahresaufenthaltern. Der Anspruch soll nach Meinung der Kommissionsmehrheit nur denjenigen Personen eingeräumt werden, die sich schon längere Zeit in der Schweiz aufhalten und von denen angenommen werden kann, dass sie sich integriert haben. Wenn Jahresaufenthaltern ein Anspruch auf Familiennachzug eingeräumt würde, müsste der Familiennachzug auch bewilligt werden, wenn sich die Person, deren Familie nachgezogen werden soll, erst seit kurzem in unserem Land aufhält und sich hier nicht integriert hat.
Daher war die Mehrheit der Meinung, dass hier kein Rechtsanspruch begründet, sondern in Analogie zum vorherigen Entscheid eine Kann-Formulierung verankert werden soll.