Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-03-16
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Integration ist eines der zentralen Themen der Ausländerpolitik. Herr Bundesrat Blocher hat das soeben unterstrichen. Es ist sinnvoll, dieses Thema auch schwergewichtig anzugehen. Das macht die Vorlage. Dafür bin ich dankbar.
Sie haben hier die Gelegenheit, einen Wegweiser zu setzen. Das ist umso nötiger, als das Gesetz darauf verzichtet, die Integration zu definieren. Niemand verlangt von den Ausländern, dass sie ihre Eigenart und Persönlichkeit aufgeben. Im Gegenteil, wir haben immer wieder vieles von ihnen mitbekommen. Ebenso unbestritten ist der Umstand, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist, an dem auch wir als Inländer teilhaben. Aber wenn sie am Zusammenleben auf dem Gebiet teilhaben wollen, müssen sie sich der demokratisch festgelegten rechtsstaatlichen Ordnung unterwerfen. Insbesondere gilt dies für die fundamentalen Regeln wie das Gewaltmonopol des Staates, die Gleichbehandlung der Geschlechter oder die Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Dieses Gebot der Einordnung ist kein Sonderopfer, welches wir von den Ausländerinnen und Ausländern verlangen. Wir als Inländer sind ihm genau gleich unterworfen. Mit der Integration erhalten indessen die Ausländer und Ausländerinnen nicht nur Leistungen und Rechte, sie übernehmen auch Pflichten und die gesellschaftliche Verantwortung, wie sie unsere Bundesverfassung umschreibt. Sie sagt ausdrücklich, dass "jede Person" an dieser Verantwortung mitträgt - jede Person, also auch die Ausländerinnen und Ausländer, nicht nur die Inländerinnen und Inländer.
Wo liegt der inhaltliche Kern meines Antrages? Er liegt in drei Punkten:
1. Zunächst geht es sprachlich nicht um irgendwelche "gemeinsamen Grundwerte", sondern um diejenigen, die die Bundesverfassung umschreibt. Wenn wir auf die Bundesverfassung Bezug nehmen, müssen wir die "rechtsstaatliche Ordnung" nicht mehr ausdrücklich erwähnen. Darum lässt sie mein Antrag weg.
2. Wenn wir von der Bundesverfassung sprechen, dann sprechen wir vom Grundgesetz, das in einem [PAGE 293] demokratischen Prozess zustande gekommen ist. An diese Demokratie und ihre Ergebnisse sind Inländer und Ausländer genau gleich gebunden.
3. Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, verweisen Sie auf einen bestimmten Gehalt, auf einen Inhalt, im Gegensatz zu den unbestimmten "gemeinsamen Grundwerten". Integration meint mehr als berufliche, wirtschaftliche, sprachliche Eingliederung. Sie meint auch nicht das, was die Amtsträger zufällig im Kopf haben und als ihre Grundwerte betrachten. Und sie meint auch etwas, das von den Zeitströmungen abgehoben und eben stabil, auf Dauer hin, angelegt ist.
Diese Bestimmung unterwirft die Inländer und die Ausländer keiner Sonderordnung, insbesondere auch die Ausländerinnen nicht. Ich mache darauf aufmerksam, dass im Nationalrat eine andere Formel diskutiert wurde, nämlich die Bindung an "schweizerische Grundwerte". Das ist ein sehr problematischer Begriff. Was kann da auch immer hineininterpretiert werden! Dieser Antrag ist im Nationalrat nur mit 92 zu 89 Stimmen abgelehnt worden. Dafür war also sehr viel Sympathie vorhanden.
Es ging mir darum, diesen Gedanken aufzunehmen und in eine rechtsstaatlich saubere, für alle In- und Ausländer vernünftige Form zu kleiden. Ich lege Ihnen dies vor, mit der Bitte, meinem Antrag zuzustimmen.