Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich inzwischen der Mehrheit angeschlossen, und zwar hat er diese Auffassung schon bei der Beratung im Nationalrat vertreten. Warum hat er hier einen Richtungswechsel vorgenommen? Seit der Beratung der Fassung des Bundesrates im Nationalrat sind von der Wirtschaft grosse, ernstzunehmende Bedenken gegen diese Formulierung eingegangen. Darum hat der Bundesrat beschlossen, er werde sich dem Nationalrat anschliessen. Es ist auch eine nicht ganz ungefährliche Referendumsmöglichkeit. Ich habe am Anfang nicht gesehen, wie es ist, aber es ist also wirklich störend.
Herr Stähelin, Sie haben den Gesundheitsbereich angesprochen - ein mehrheitlich staatliches oder staatlich gelenktes Gebiet. Das ist verständlich, aber Sie müssen die gesamte Wirtschaft sehen. Nehmen Sie an, ein Unternehmen mit zehn Arbeitskräften braucht einen Spezialisten von ausserhalb der Europäischen Union. Jetzt wird die Ausländerbehörde, das Migrationsamt, dieses Unternehmen verpflichten, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das ist dermassen störend und auch praxiswidrig. Es ist in der Schweiz natürlich so, dass einige Betriebe in der Ausbildung mehr tun und andere weniger. Wenn ich an meine frühere Tätigkeit denke, stelle ich fest, dass wir 140 Lehrlinge ausgebildet haben; wir haben auch die Lehrlinge aus der Umgebung ausgebildet, weil wir eine Struktur hatten. Kleine Unternehmen haben diese nicht. Es ist natürlich störend, wenn Sie sagen: "Wer eine solche Bewilligung hat, den verpflichten wir nun zur Schaffung einer bestimmten Zahl an Ausbildungsplätzen - und das nicht durch das Arbeitsamt, nicht durch die Berufsbildungsbehörden, sondern durch das Migrationsamt." Davon möchten wir absehen. Ich glaube auch, dass meine Ämter mit dieser Sache überfordert sind.
In der nationalrätlichen Kommission wurde von CVP-Seite ein Antrag eingebracht, um diesen Nachteilen auszuweichen, nämlich die Erhebung einer einmaligen Integrationsabgabe bei der erstmaligen Bewilligungserteilung. Das hat man auch verworfen, aus dem gleichen Grund: Wer bestimmt die Integrationsleistung, die hier abgegolten werden soll? Ist es bei einem amerikanischen Spezialisten anders als bei einem chinesischen? Ich glaube, wir sollten von dieser Vorschrift - so viel Verständnis ich auch dafür habe - absehen. Es ist sachwidrig, wenn das Migrationsamt Unternehmen aus dem einzigen Grund zur Schaffung von Ausbildungsplätzen verpflichtet, weil sie einen Spezialisten von ausserhalb der EU beiziehen müssen.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.