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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-16

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Zu Absatz 1bis: Die Regelung betreffend "sans-papiers", um die es sich hier [PAGE 298] handelt, wurde im Parlament bereits verschiedentlich diskutiert. Bereits in der Antwort des Bundesrates vom Juni 1998 auf eine Motion Fankhauser hat der Bundesrat festgehalten, dass eine Amnestie lediglich die Missachtung der Bestimmungen im Ausländerrecht belohnen würde und demzufolge eine Erwartungshaltung und einen Anziehungseffekt zur Folge hätte. Zudem wäre eine Amnestie für Illegale auch ungerecht gegenüber jenen, die sich rechtmässig verhalten haben. Es geht vor allem auch darum, dass die Kantone ihre Vollzugsfunktion wirklich wahrnehmen.

Zahlreiche weitere Vorstösse führten dann zu einem Rundschreiben des Bundesamtes für Flüchtlinge und des Bundesamtes für Ausländerfragen. Nach Konsultation der Kantone führte es dazu, dass betreffend den Grundsatz der Aufnahme in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen eines der Kriterien die Aufenthaltsdauer von vier Jahren ist, dann auch die Einschulung der Kinder, die soziale Integration oder das Verhalten auf dem Arbeitsmarkt. Damit besteht die Möglichkeit, diese Aufnahme in schwerwiegenden Fällen vorzunehmen, aber eine verpflichtende Formulierung im Gesetz ist nicht erforderlich. Es wäre auch störend, wenn wir die Regeln im Gesetz klar festhalten und dann in einem speziellen Absatz die Umgehung unter bestimmten Bedingungen ermöglichen.

Die vom Nationalrat beschlossene Bestimmung entspricht, wie gesagt, dem erwähnten Rundschreiben von 2001. Aber darin ist ausdrücklich keine Bewilligung für Fälle aus dem Asylbereich enthalten.

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