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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 110 bis 115 handelt es sich um die Anpassungen an das neue Strafgesetzbuch. Bei Artikel 110 wird zusätzlich eine Präzisierung eingefügt, insbesondere auch auf Wunsch der Grenzpolizei des Kantons Zürich. Im Botschaftstext wurde bereits ausdrücklich erwähnt, dass Schleppertätigkeit auch im Transitraum eines Flughafens strafbar ist. Gemäss den ergangenen Strafentscheiden ist dies jedoch umstritten. Mit der Ergänzung, die wir jetzt in Artikel 110 Absatz 2 und in Artikel 111 Absatz 1 des Ausländergesetzes vorgenommen haben, wird die versuchte illegale Weiterreise in einen anderen Staat strafbar, auch wenn sich die betroffene Person im Transitbereich aufhält. In Artikel 111 Absatz 1 wird sichergestellt, dass Schleppertätigkeit auch im Transitbereich bestraft werden kann. Andernfalls müsste die Polizei tatenlos zusehen, wie im Transitraum falsche oder gefälschte Dokumente für die Weiterreise ausgetauscht werden.