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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Wie Sie sehen, haben wir hier die Fragen der Freizügigkeitsleistungen oder Pensionskassengelder, die im Nationalrat hinzugefügt wurden, wieder gestrichen. Die Ergänzung, die im Nationalrat vorgenommen wurde, ist nicht praktikabel. Wir haben einen Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen eingeholt, der nachweist, dass der Aufwand unverhältnismässig wäre.

Es gibt noch weitere Gründe, die zu Auszahlungen der Pensionskassen führen können, zum Beispiel eben Selbstständigkeit bei der Rückkehr ins Ausland, Erwerb von Wohneigentum, Aufgabe der Erwerbstätigkeit usw. Die Missbrauchsbekämpfung bei den Auszahlungen müsste, wenn schon, generell im Rahmen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge erfolgen. Dies entspricht auch der Meinung des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die Ausreise aus der Schweiz erfolgt ja oftmals, um im Herkunftsland eine neue Existenz aufzubauen. Dafür wird das Geld der zweiten Säule benutzt. Dies müsste im Einzelfall berücksichtigt werden. Andernfalls würde der Versuch einer - wünschenswerten - Wiedereingliederung im Herkunftsland künstlich erschwert.

Es besteht ausserdem auch kein Anspruch auf Wiederzulassung in unserem Land. Eine Kann-Bestimmung kann immer [PAGE 313] mit Bedingungen verknüpft werden. Es bleibt den Behörden unbenommen, in möglichen Missbrauchsfällen die Wiederzulassung an die Verpflichtung zu knüpfen, die Pensionskassengelder bei der Rückkehr wieder einzuzahlen. Dies ist in der Botschaft auf Seite 3808 auch so vermerkt.