Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Bei Artikel 97 haben wir gegenüber dem Nationalrat Änderungen vorgenommen. Es geht um die Datenerhebung für die Identifikation.
In Absatz 1 wurde eine Ergänzung vorgenommen, weil nach dem Wortlaut der ursprünglichen Bestimmung gemäss [PAGE 316] Bundesratsentwurf solche Daten nur erhoben werden dürfen, wenn Zweifel an der Identität bestehen. Mit der Ergänzung soll sichergestellt werden, dass biometrische Daten auch erhoben werden dürfen, wenn die Identität feststeht, weil dies für die Ausstellung von Reisepapieren sehr wichtig sein kann, vor allem bei Einreisen mit illegalen Reisepapieren. Mit biometrischen Daten kann sichergestellt werden, dass der Träger des Ausweises auch der rechtmässige Inhaber ist. Dies ist auch im Schengener Vertrag so vorgesehen, zum Beispiel damit jemand im Grenzgebiet nach einer illegalen Einreise mit echten Reisepapieren in einen Nachbarstaat zurückgewiesen werden kann. Wenn später ein neuer Versuch der illegalen Einreise in die Schweiz erfolgt und ohne Abgabe von Reisepapieren ein Asylgesuch gestellt wird, sind die Fingerabdrücke gespeichert. Das erfolgt heute gestützt auf eine Verordnung und soll nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Zu Absatz 3: Unter Asylsuchenden, illegal eingereisten oder sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Ausländern ist bekannt, dass Jugendliche in den Verfahren eine privilegierte Stellung haben. Dies wird ausgenützt, indem Mündige den Behörden falsche Geburtsdaten nennen, um als Jugendliche erfasst zu werden. Hier wollen wir eine gesetzliche Grundlage schaffen: Den Behörden muss es erlaubt sein, die Schätzung des Lebensalters von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch sogenannte Altersgutachten vornehmen zu lassen, sofern entsprechende Hinweise vorliegen.
Ich möchte Ihnen beantragen, den Änderungen der Kommission zuzustimmen.