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David Eugen · Ständerat · 2005-03-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Die Anträge zu den Artikeln 82 und 83 hängen natürlich eng zusammen. Das Konzept des Bundesrates geht ja dahin, dass man die Lebensumstände eines Menschen systematisch verschlechtert, bis er das Land verlässt. Das ist das Ziel, das mit einiger Konsequenz und Akribie verfolgt wird. Ich muss ehrlich sagen: Ich kann das Ziel unterstützen, solange man Anreize abschafft, keine Anreize gibt, dass Leute in unser Land kommen. Ich kann das Ziel auch unterstützen, solange man sagt, man wolle keinen Sozialversicherungstourismus, man wolle nicht, dass Leute in die Schweiz kämen, um von unseren Sozialversicherungen zu profitieren. Aber diesen Bereich haben wir längstens hinter uns gelassen. Jetzt stehen wir an einem anderen Punkt. Hier will man nun die Lebensumstände eines Menschen im Grundrechtsbereich verschlechtern - das ist eigentlich das Ziel -, einmal mit der Beugehaft, die noch zur Sprache kommt, dann mit der Verweigerung von fundamentalen Gesundheitsleistungen und mit der Verweigerung von Nothilfe.

Bei der Nothilfe sind wir jetzt angelangt. Ich bin der Überzeugung, dass der Zweck nicht alle Mittel heiligt, die wir einsetzen. Es gibt Grenzen. Wir sind jetzt dabei, diese Grenzen zu überschreiten. Ich bin nicht mehr bereit, diese Schritte auch noch mitzutragen. Die Nothilfe haben wir vor fünf Jahren in die Verfassung geschrieben. Das Volk hat ihr zugestimmt und hat damit auch eine untere Grenze für unsere Interventionsmöglichkeiten gesetzt, bis zu der wir bei der Strategie, Leute aus unserem Land zu vertreiben, noch gehen dürfen. Ich glaube, wir müssen diese Grenze hier beachten.

Ich möchte eine zweite Überlegung anschliessen: Man kann ja immer sagen, wir müssten mit harten Massnahmen intervenieren, wenn wir auch die Ziele erreichen wollten, die wir verfolgen würden. Herr Bundesrat Blocher hat das ausgeführt. Er ist der Meinung, dass die Ziele mit diesen harten Massnahmen erreicht werden. Ich bin der Meinung, und das haben die vergangenen Jahre gezeigt: Das Einzige, was mit den von ihm vorgeschlagenen Massnahmen erreicht wird, ist, dass die Zahl der Illegalen erhöht wird. Man trifft also ganz massive Massnahmen, erhöht aber einfach die Zahl der Illegalen in der Schweiz. Man löst das Problem nicht einmal. Darum sind für mich Massnahmen, die man einsetzt und die die Verfassung nicht mehr einhalten und das angestrebte Ziel nicht erreichen, nicht mehr haltbar und nicht zu rechtfertigen.

Daher denke ich, dass wir jetzt bei diesen Restriktionen betreffend Nothilfe, die wir bei der letzten Revision beschlossen haben - es ist ja nicht lange her -, bleiben sollten. Wir haben damals beschlossen, diese Massnahmen auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen. In der letzten Diskussion - ich erinnere mich sehr gut - hat man gesagt, man wolle zuerst genau beobachten, welches die Auswirkungen seien. Wir haben jetzt zwei Berichte über ein halbes Jahr Erfahrungen mit diesen Massnahmen; wir wissen noch sehr wenig. Wir wissen vor allem nicht, ob das angestrebte Ziel überhaupt erreicht wird. Wenn man die Zahlen der Illegalen in der Schweiz betrachtet, muss man eher davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist.

Dennoch will man bereits jetzt - also neun Monate später - diese Massnahmen massiv ausweiten, bezüglich des betroffenen Personenkreises und inhaltlich mit der Verweigerung der Nothilfe. Man will nämlich in einem Schritt sagen, dass die Sozialhilfe gestrichen ist; es gibt nur noch die Nothilfe. In einem zweiten Schritt sagt man, dass auch die Nothilfe gestrichen wird. Das sind, konkret gesagt, die Massnahmen, über die wir jetzt entscheiden müssen, und ich denke, wir haben damals gesagt, drei Jahre Monitoring seien richtig, um diese Massnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Wir haben die Stellungnahmen der Gemeinden, die jetzt mit den Problemen konfrontiert sind und sich mit Vehemenz dagegen wenden, weil sie mit Recht sagen, die Last werde einfach auf "ihre Schultern" abgewälzt.

Ich muss noch eines beifügen, was ich aufgrund dieser Massnahmen positiv erlebt habe; das ist vielleicht ein Effekt, den niemand erwartet hätte. In unserem Kanton finden sich in den Kirchgemeinden wieder Leute, die plötzlich gratis Nahrung wie z. B. Suppen abgeben. Schweizerinnen und Schweizer sehen plötzlich: Hier sind Menschen in Not; man gibt Suppe ab, man gewährt auch Obdach. Ich finde es positiv, dass sich Leute wieder für die menschlichen Schicksale interessieren. Was mir aber nicht passt, ist, dass nachher der Staat kommt und diesen Leuten sagt: Was ihr macht, ist strafbar; ihr gewährt ja diesen Illegalen Nothilfe. Wir machen es nicht mehr, und es ist rechtswidrig, Nothilfe zu gewähren. Wir haben es ins Gesetz geschrieben: Hier darf keine Suppe mehr abgegeben werden.

So wird hier legiferiert, und die Leute, die in den Kirchgemeinden trotzdem Suppe abgeben, kommen vor den Kadi, weil sie das tun. Das sind Schritte, bei denen ich nicht mehr mitmache. Bei allem Interesse, das wir daran haben, die Migration in Grenzen zu halten und keine Zuwanderung bei uns zu haben, haben wir doch die Grenzen zu achten, die uns die humanitäre Tradition und die Verfassung setzen.

Ich bitte Sie deshalb, sowohl bei Artikel 82 als auch bei Artikel 83 bei der geltenden Regelung zu bleiben, die wir erst vor kurzem beschlossen haben.