Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2005-03-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich verzichte auf eine ausführliche Replik. Mein Vorstoss will eigentlich nichts mehr und nichts weniger, als Artikel 261bis StGB wieder auf das zurückzuführen, wofür er geschaffen worden ist. Rassistische Vorkommnisse sollen in der Öffentlichkeit und dann, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährden, unterbunden werden. Im privaten Raum kann das nicht geschehen, denn dann würde ja der Staat direkt in den privaten Bereich der Bürger eingreifen. Damit würde der Artikel zum eigentlichen Gesinnungsartikel. Dies will ich nicht, und dies war auch nie der Sinn dieser Bestimmung.

Die Abschaffung bzw. Streichung des Artikels, wie sie im Nationalrat durch Vorstösse von Bernhard Hess oder Oskar Freysinger gefordert wurde, wäre vielleicht konsequent, geht mir persönlich aber zu weit. Das Ziel dieser Strafbestimmung, rassendiskriminierende Handlungen im öffentlichen Raum zu unterbinden, ist richtig und so auch vertretbar. Gerade aus diesem Grund muss aber der Missbrauch dieses Artikels unbedingt verhindert werden. Denn wenn er missbraucht wird, geht das immer auf Kosten seiner Glaubwürdigkeit, und dafür ist die Problematik der Rassendiskriminierung zu wichtig. [PAGE 386]

Darum bitte ich Sie, der Präzisierung von Artikel 261bis im Strafgesetzbuch zuzustimmen, dies auch, weil er in der Anwendung - wie mir seitens von Bundesrichtern versichert wurde - etwelche Auslegungsschwierigkeiten mit sich bringt.