Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-05-30
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen mit grosser Mehrheit, der Minderheit Burkhalter und damit dem Bundesrat zu folgen. Wir sind in jeder Beziehung damit einverstanden, dass die ETH mit diesem Dotationskapital entsprechend dem Buchwert der Liegenschaften von 3 Milliarden Franken ausgestattet werden, dass die ETH dadurch auch die Flexibilität zwischen diesem Buchwert von 3 Milliarden Franken und dem geschätzten Realwert von 5,1 Milliarden haben. Das gibt ihr die nötige Beweglichkeit.
Warum? Es wurde bereits vom meines Erachtens nicht tendenziösen Sprecher der Kommission dargelegt, dass sich die Universitätsszene in einem raschen, globalen Wandel befindet, dass die Vernetzung zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung enger wird, damit der Know-how-Transfer schneller wird. Dies zwingt vor allem auch bei der aktuellen Finanzlage des Bundes und damit zwangsläufig auch der eingeschränkten Finanzlage der ETH zur vermehrten Akquisition von Drittmitteln. Die ETH sind darauf angewiesen, dass sie Sponsoren finden, die ihr bei der Einrichtung von Anlagen und damit bei der Umgestaltung oder beim Neubau von Gebäuden helfen.
Die Vorteile für den ETH-Bereich, wenn diese Liegenschaften jetzt übertragen werden, bestehen klar in einer höheren Flexibilität und in schnelleren Entscheidungen; kurz: in [PAGE 504] einem grösseren unternehmerischen Freiraum. Das Verfahren der Bewilligung von Bruttokrediten über die Bundesratsbotschaften dauert für Unternehmen zu lange. Die ETH mit ihren verschiedenen Zweigen sind unternehmerisch tätig, sie sind Unternehmen. Die Drittmittel, die beansprucht werden, nehmen im Baubereich stark zu. Ich erinnere beispielsweise an das Krebsinstitut in Lausanne, an das Imaging Center Zürich/Lausanne und an die Science City in Zürich. Die Verfahrensverkürzung wird auf mindestens ein Jahr geschätzt, wenn nicht mehr der Bund zuständig ist und komplizierte Verfahrenswege beschritten werden müssen.
Die Einflussnahme bleibt unseres Erachtens gewahrt. Soweit keine Überführung ins Finanzvermögen stattfindet, wo die Finanzkontrolle mitreden muss, sind die Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Es wurde bereits anderweitig ausgeführt: Der Bundesrat und letztlich wir, die Bundesversammlung, haben die Möglichkeit und auch die Pflicht und Verantwortung, im Rahmen der Leistungsaufträge die nötigen Vorschriften zu erlassen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Diese Möglichkeit werden wir jährlich bei der Überprüfung des Vollzuges des Leistungsauftrages haben. Es ist unserer Meinung nach nicht ein "klammheimlicher" Entwurf, der da vorliegt. Wir hatten in der Kommission reichlich Gelegenheit zur Diskussion. So wie wir in der FDP-Fraktion hatten auch Sie in den anderen Fraktionen genügend Zeit, darüber zu diskutieren.
Wir empfehlen Ihnen mit grosser Überzeugung, den ETH diesen Freiraum, diese Flexibilität zu geben. Das damit verbundene Risiko erachten wir als minim.