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preparatory:AB 54692

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte mich den Argumenten der Vorredner anschliessen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich diese Begleitmassnahmen erübrigen. Lassen Sie mich aber noch einige Bemerkungen dazu machen.

Wir nähern uns jetzt der Gewissheit betreffend die Auswirkungen, und das ist ein Element, das Herr Hofmann, als er diesen Antrag stellte, noch nicht kannte; denn er konnte, wie alle Mitglieder der Kommission, zum Zeitpunkt, als dieses Entlastungsprogramm in die Kommission kam, ja noch nicht wissen, wie sich die Debatte und die Anträge entwickeln würden. Jetzt wissen wir es, jetzt kennen wir, auch wenn noch gewisse Differenzen bestehen, die wesentlichen Auswirkungen auf die Kategorien der Betroffenen, die Herr Hofmann in seinem Antrag aufzählt. Da haben wir jetzt eine gewisse Übersicht.

Es zeigt sich jetzt auch, dass dieses Entlastungsprogramm ja eigentlich nicht Ausgaben kürzt, sondern deren Wachstum verlangsamt. Es gibt also fast niemanden, der jetzt etwas hergeben müsste. Es gibt fast keinen Bereich, der mit weniger Mitteln ausgerüstet würde und weniger finanzielle Ressourcen bekäme. Wir haben vielmehr im Wesentlichen das Ausgabenwachstum verlangsamt. Damit waren von Anfang an gewisse Auswirkungen verbunden, die wir in einem Gutachten der BAK untersuchen liessen. Dieses Gutachten liegt Ihnen vor, und Sie können dort feststellen, dass die Auswirkungen dieses Programms volkswirtschaftlich betrachtet im Wesentlichen gering sind.

Hingegen ist es sinnvoll und richtig, dass der Bundesrat dieses Entlastungsprogramm 2004 intensiv verfolgt. Wir [PAGE 599] müssen das schon deshalb tun, weil ja parallel dazu andere Projekte unterwegs sind. Denken Sie an das EP 2003, das wir jetzt umsetzen, denken Sie an die Aufgabenverzichtplanung, die ein separates Projekt innerhalb des EP 2004 ist, und denken Sie an die sich jetzt in der Pipeline befindende Verwaltungsreform und an andere Projekte. Deshalb ist es wesentlich, dass wir den Überblick behalten und dass wir eine saubere Projektorganisation haben.

Wir werden das Parlament auf dem Wege der Rechnungslegung, aber auch auf dem Wege der Budgetierung selbstverständlich immer wieder detailliert über die Auswirkungen dieses Entlastungsprogrammes orientieren. Sie werden auch die Art und Weise mitgestalten, in der wir dieses Entlastungsprogramm umsetzen.

Ich gestatte mir, mich auch gleich zum zweiten Minderheitsantrag zu äussern, nämlich zur Frage, ob wir die Auswirkungen auf Gesellschaft, Ökologie und Geschlechterparität untersuchen sollten. Um die Auswirkungen von einzelnen Massnahmen in diesem Bereich zu untersuchen, wären nun ausserordentliche Massnahmen nötig. Wenn wir da eine Evaluation machen und z. B. die geschlechterspezifische Frage thematisieren müssten, dann wären wir wahrscheinlich vor grosse Aufgaben gestellt, weil das Entlastungsprogramm unter keinem Aspekt auf geschlechterspezifische Fragen ausgerichtet ist und man diese Frage deshalb von Anfang an aufrollen müsste. Wir sind der Überzeugung, dass die Auswirkungen in diesem Bereich sehr wahrscheinlich gering sind und in keinem Verhältnis zum Aufwand stünden, der betrieben werden müsste, um hier zu vernünftigen Zahlen und Überlegungen zu kommen.

Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen deshalb, beide Minderheitsanträge abzulehnen.