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Walker Felix · Nationalrat · 2005-06-02

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Liebe Besucher auf der Tribüne, falls Sie zum Schluss kommen, dass wir hier für die Galerie sprechen, muss ich zur Ehrenrettung meiner Kolleginnen und Kollegen ein Wort sagen. Sie mussten nämlich im Vorfeld dieser Debatte ein Buch von 650 Seiten - etwa zwei Kilogramm schwer, voll Zahlen und Vergangenheitsbewältigung - bearbeiten, und darum wissen sie bereits alles. Natürlich sind sie interessiert an dem, worüber wir hier sprechen - sie können es nur nicht so zeigen. (Heiterkeit)

Die Finanzkommission Ihres Rates hat die Staatsrechnung 2004 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2005 an ihrer Sitzung vom 19./20. Mai vorberaten, nachdem ihre Subkommissionen zuvor die Rechnungen der einzelnen Ämter sowie der Behörden und Gerichte überprüft hatten. Neben der Behandlung der Staatsrechnung berichtet die Finanzkommission neu mündlich auch über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit, wie es das neue Parlamentsgesetz vorschreibt.

Der Ständerat hat allen Beschlüssen zur Staatsrechnung und dem Nachtrag zugestimmt und vom Jahresbericht der Finanzkommission Kenntnis genommen. Ein paar wesentliche Eckwerte: Die Staatsrechnung 2004 schliesst statt mit dem budgetierten Defizit von rund 3,4 Milliarden Franken mit einem solchen von 1,6 Milliarden ab. Wir haben also die Wahl, ob wir von einem halb vollen oder halb leeren Glas sprechen wollen, je nach Neigung. Die Einnahmen betrugen rund 48 Milliarden Franken, die Ausgaben 50 Milliarden Franken. Die Verbesserung des Rechnungsabschlusses im Vergleich zum Budget ist sowohl auf tiefere Ausgaben - im Rahmen von 1,1 Milliarden Franken - als auch auf höhere Einnahmen im Betrag von 665 Millionen zurückzuführen. [PAGE 613] Das Ausgabenwachstum blieb erstmals hinter der Teuerung zurück.

Im Vergleich zur Rechnung 2003 veränderten sich die Ausgaben in den einzelnen Teilbereichen wie folgt: Wir haben Zuwächse bei der sozialen Wohlfahrt, beim Verkehr, bei Bildung und Forschung sowie bei den Beziehungen zum Ausland, und wir haben weniger Ausgaben bei den Finanzen und Steuern, bei der Landesverteidigung und bei Landwirtschaft und Ernährung.

Ein paar Bemerkungen zu den Ausgabenarten: Die Personalausgaben im Umfang von 4,8 Milliarden Franken wurden insgesamt um 171 Millionen Franken bzw. 3,7 Prozent unterschritten, blieben im Vergleich zur Rechnung 2003 aber etwa gleich. Die für die Ausgabengruppe "Sachausgaben" bewilligten Kredite von rund 2,9 Milliarden Franken wurden um 161 Millionen Franken unterschritten. Dieser Minderbedarf ist hauptsächlich auf tiefere Aufwendungen für Ausgaben der Truppen und Beiträge zur Friedensförderung, Dienstleistungen Dritter und übrige Sachausgaben zurückzuführen. Die Einnahmen stammen zu 36 Prozent von der Mehrwertsteuer und zu etwa 25 Prozent von der direkten Bundessteuer; die Mineralölsteuer ist mit 10 Prozent die dritthöchste Ertragsquelle.

Zur Erfolgsrechnung, d. h. zur Vermögensveränderung: Das Defizit der Erfolgsrechnung fällt mit 5,7 Milliarden Franken erneut höher aus als dasjenige der Finanzrechnung. Grund für dieses schlechtere Ergebnis sind die ausserordentlichen Abschreibungen im Zusammenhang mit den Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen. Aufgrund der Ergebnisse der Staatsrechnung sind die Bruttoschulden auf 127 Milliarden Franken angestiegen. Die Nettoschulden - also Bruttoschulden minus Finanzvermögen - haben gegenüber dem Vorjahr um rund 1,8 Milliarden auf 105 Milliarden Franken zugenommen. Erstmals wird ein Voranschlag, der nach dem Regime der Schuldenbremse beschlossen wurde, auch intern abgerechnet. Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden eingehalten, und dem Ausgleichskonto wurden per Ende Jahr 1,78 Milliarden Franken zugeschrieben. Dieses Ausgleichskonto wird ausserhalb der Finanzrechnung geführt und ist eine rein statistische Grösse.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Staatsrechnung geprüft. Sie empfiehlt Annahme ohne Einschränkung. Sie kommt aber in ihrem Bestätigungsbericht auf einige Besonderheiten zurück. In unserer Kommission gab die Frage der Rechnungslegung Anlass zu Diskussionen. Es wurde kritisiert, dass die Rechnung des Bundes nicht vollständig sei. Der Direktor der Finanzkontrolle wies in der Kommission darauf hin, dass die Rechnungsabnahme nach den Regeln des vom Parlament verabschiedeten Finanzhaushaltgesetzes erfolge und nicht nach Obligationenrecht wie in der Privatwirtschaft. Die Finanzkontrolle könne deshalb das Attest abgeben, dass die Rechnung ordnungs- und gesetzmässig sei. Die Rechnung entspreche aber derzeit noch nicht dem in der Privatwirtschaft herrschenden Grundsatz der "true and fair view", was aber mit dem neuen Rechnungslegungsmodell ändern werde.

Alle Subkommissionen haben der Finanzkommission Antrag auf Genehmigung der Rechnungen der von ihnen geprüften Departemente gestellt. Die Kommission hat auch Sonderrechnungen geprüft. Der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte verbucht in seiner Erfolgsrechnung Einnahmen von rund 2 Milliarden Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 536 Millionen Franken. Auch die Rechnung des ETH-Bereiches wird zur Annahme empfohlen, und zwar einstimmig. Dasselbe gilt für die Beschlussfassung über die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Ein Wort zum Nachtrag I zum Voranschlag 2005, der in der Kommission mehr zu diskutieren gab. Die Subkommissionen forderten von der Verwaltung zum Teil zusätzliche Berichte zu den einzelnen Nachtragskrediten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament Zustimmung zu Kreditnachträgen in der Höhe von 109 Millionen Franken - in früheren Jahren war es zum selben Zeitpunkt sehr viel mehr - und zu einem Verpflichtungskredit von 8 Millionen Franken. In der Kommission wurden auch haushaltrechtliche Fragen diskutiert, insbesondere in Zusammenhang mit einer beantragten Kreditübertragung von 30 Millionen Franken bei den Immobilien des VBS. Hierzu liegt auch ein Minderheitsantrag aus der Kommission auf Nichtgenehmigung vor, den Sie auf der Fahne finden. Sehr zu diskutieren gab in der Kommission auch ein Nachtragskredit bei der Zollverwaltung in Zusammenhang mit dem "Schoggi-Gesetz", zu dem ebenfalls ein Minderheitsantrag vorliegt. Der Bundesrat beantragt auch einen Nachtragskredit beim FinöV-Fonds von 222 Millionen Franken. Dieser Mehrbedarf konnte nicht mehr in den ordentlichen Budgetprozess einfliessen, weil die Analysen erst im Herbst 2004 abgeschlossen werden konnten.

Nun, wie in Aussicht gestellt, ein paar Bemerkungen zur Tätigkeit der Finanzkommission im Jahre 2004: Das Gesetz sieht vor, dass die Finanzkommission Bericht erstattet, die Form überlässt es jedoch der Kommission. Die Finanzkommissionen beider Räte haben entschieden, jeweils anlässlich der Berichterstattung über die Staatsrechnung und den Nachtrag I zum Voranschlag in der Sommersession in mündlicher Form zu berichten. Das Hauptgeschäft der Finanzkommissionen ist die Vorberatung des Voranschlages, der beiden Nachträge, der Staatsrechnung sowie des Finanzplanes zuhanden der Räte. Daneben befassen sich die Finanzkommissionen neu auch mit Mitberichten und Stellungnahmen - überall dort, wo die Sachvorlagen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben -, weil Finanzpolitik nicht mehr primär bei der Verabschiedung des Budgets gemacht wird, welches im Wesentlichen die finanziellen Konsequenzen vorher gefällter Sachentscheide enthält, sondern eben bei der Verabschiedung solcher Sachvorlagen. Wenn die Finanzkommissionen Einfluss auf die Entwicklung des Haushaltes ausüben wollen, so haben sie bei der Beratung der Sachvorlagen anzusetzen.

Die Finanzkommissionen befassten sich im Berichtsjahr mit 22 Mitberichten und Stellungnahmen zu politisch wichtigen Geschäften. Hiezu nur einige Stichworte: Finanzhilfe an Schweiz Tourismus, Änderung des Fachhochschulgesetzes, Verteilung des Nationalbankgoldes, dringliche Änderung des Bundesgesetzes über Pensionskassen, Rüstungsprogramm, HGV-Anschlüsse usw.

In den Subkommissionen werden Voranschlag, Nachträge und die Rechnungen der zugewiesenen Departemente zuhanden der Gesamtkommissionen vorberaten. Daneben führen die Subkommissionen in der Regel auch eine Informationssitzung durch, um sich mit finanzpolitisch relevanten Fragestellungen im Bereich der zugewiesenen Departemente zu befassen. Hiezu zwei Beispiele: Die Subkommission 2 (Behörden und Gerichte/EDA) stattete der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Besuch ab und liess sich über die finanzielle Steuerung im Rahmen der Entwicklungshilfe, das Controlling und die Evaluationsinstrumente informieren. Die Subkommission 6 (EFD) liess sich über die Zielerreichung beim Projekt Nove-IT informieren.

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen führen auch gemeinsame Sitzungen im Oberaufsichtsbereich durch, um die Oberaufsicht über die Wahrnehmung der Eignerinteressen des Bundes durch den Bundesrat bei Post, SBB, Swisscom, Skyguide und Ruag auszuüben.

All diese Geschäfte haben dazu geführt, dass die beiden Finanzkommissionen sich zu 15 Plenarsitzungen an 25 Sitzungstagen getroffen haben. Zusätzlich haben sich die Subkommissionen zu 30 eintägigen Sitzungen versammelt.