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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06

Wortprotokoll

Die Fragestellerin erwähnt ein Rückführungsverfahren, welches in der Schweiz Staub aufgewirbelt hat. Dieses Rückführungsverfahren ist nicht befriedigend abgelaufen, aber nicht weil irgendein falsches Abkommen unterzeichnet worden wäre, sondern weil solche internationale Rückführungsverfahren ausserordentlich schwierig und namentlich in menschlicher Beziehung auch ausserordentlich schwierig zu bewerkstelligen sind.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beschloss damals, eine Arbeitsgruppe für solche Fragen einzusetzen. Diese erhielt den Auftrag, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Der Auftrag dieser kantonalen Arbeitsgruppe überschneidet sich teilweise mit dem Auftrag der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zur Erfüllung des Postulates Vermot-Mangold eingesetzten Expertenkommission. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ersuchte Herr Regierungsrat Markus Notter den Vorsteher des EJPD, zusätzlich eine Vertretung des Kantons Zürich bzw. dieser kantonalen Arbeitsgruppe in die eidgenössische Expertenkommission aufzunehmen. In Absprache mit dem kantonalen Obergericht schlug Herr Regierungsrat Notter Frau Katzenstein vor. Sie ist Oberrichterin und Präsidentin der Anklagekammer. Die Ergänzung der Expertenkommission mit einer Vertreterin aus dieser Arbeitsgruppe und mit der betreffenden Person ist durchaus sinnvoll. Es gibt keinen Grund, die Nomination nicht zu befürworten.

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