Lexipedia

Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-06-06

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-06-06

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft einzutreten, den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten abzulehnen und damit die Kommissionsmehrheit, aber auch den Ständerat zu unterstützen. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat die Verlängerung des Friedensförderungseinsatzes der Schweizer Armee in Kosovo bis Ende 2008. Dieser Einsatz beruht weiterhin auf einem Mandat des Uno-Sicherheitsrates, was die rechtliche Voraussetzung für unsere Teilnahme ist. Schliesslich ist diese Verlängerung - gestützt auf Artikel 66 des Militärgesetzes - von der Bundesversammlung zu genehmigen.

Kosovo liegt in einem Raum - letztlich ist das nicht neu und seit Anbeginn ein Hauptgrund für unsere Teilnahme an diesem Friedensförderungseinsatz -, der sowohl aus aussen- wie auch aus sicherheitspolitischen Gründen für die Schweiz hohe Priorität hat. Wir haben ein unmittelbares und eigenes Interesse, uns an den Sicherheitsanstrengungen der internationalen Gemeinschaft in Kosovo zu beteiligen, denn auch das ist letztlich ein Garant dafür, dass die humanitären Werke überhaupt zum Einsatz kommen können. Denn ohne Stabilität gibt es diesen Einsatz kaum und teilweise gar nicht.

Die Ereignisse der letzten Monate und Jahre zeigen, dass man in Kosovo noch weit von Sicherheit und Stabilität nach unseren Massstäben entfernt ist. Aber Sicherheit und Stabilität sind wesentlich, um der Bevölkerung dort eine Zukunft und einen Wiederaufbau zu gewährleisten, wenn sich die Truppen eines Tages zurückziehen würden. Die Unruhen vom März 2004 haben deutlich gezeigt, dass eine robuste Friedenstruppe nach wie vor nötig ist, um in Kosovo ein sicheres Umfeld zu schaffen und die dort aktiven internationalen Organisationen zu schützen.

Steigt in Kosovo die Spannung, sind die Auswirkungen auf unser Land unmittelbar. Nachdem am 17. März 2004 gegen Abend in Kosovo teils bürgerkriegsähnliche Unruhen ausgebrochen waren, verfügte am Vormittag des 18. März 2004 das Bundesamt für Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration), dass Kosovaren, deren Asylgesuche in der Schweiz abgelehnt worden waren, nicht mehr nach Kosovo ausgeschafft werden durften. Damit geht es nicht nur um die Fluchtbewegung nach Europa oder Zentraleuropa, sondern auch darum, dass abgewiesene Asylgesuchsteller nicht mehr in dieses Gebiet zurückgeschickt werden können. Dass die internationale Präsenz in Kosovo seit 1999 eine direkte und positive Auswirkung auf die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz hat, zeigen einschlägige Zahlen: Im Jahr 1999 hatten wir über 30 000 Asylgesuche, im Jahr 2004 waren es noch 1777.

Der politische Prozess zur Klärung des künftigen Status von Kosovo ist in der Öffentlichkeit mit dem Schlagwort "standards for status" umschrieben worden. Das heisst, in Kosovo muss zuerst eine Reihe demokratischer und rechtsstaatlicher Bedingungen erfüllt sein, sogenannte Kosovo-Standards, bevor Verhandlungen über die Statusfrage eingeleitet werden können. Die Umsetzung der Standards wird von der Staatengemeinschaft regelmässig überprüft, und es ist vorgesehen, Mitte 2005 darüber zu entscheiden, ob die bisherigen Umsetzungserfolge für den Beginn von Statusgesprächen ausreichen.

Im Mittelpunkt der Überprüfung der Umsetzung dieser Standards wird die Frage nach der Gewährleistung des Minderheitenschutzes in Kosovo stehen. Sollte diese Überprüfung positiv ausfallen, könnte im Herbst dieses Jahres mit Statusgesprächen begonnen werden. Der Ausgang ist aber absolut offen, und gerade wenn sich etwas bewegt, ist das gleichzeitig auch ein möglicher Anlass für erhöhte Spannungen - gerade dann ist die Stabilität besonders wichtig, damit diese Gespräche durchgeführt werden können.

Unter der Führung der Balkankontaktgruppe hat die internationale Gemeinschaft einige Parameter für künftige Statusgespräche und Optionen formuliert. So besteht unter anderem Konsens darüber, dass jede Statuslösung zur Stärkung der regionalen Sicherheit und Stabilität beitragen muss. Einigkeit besteht auch darin, dass dem Schutz der Rechte der Minderheiten in Kosovo eine zentrale Rolle zukommt.

Die Einsatzerkenntnisse der Swisscoy, die jetzt zu den direkten Vorteilen und zum Erfahrungsgewinn für die Armee zu zählen sind, sind zu einem wichtigen Element für die Weiterentwicklung der Armee geworden. Denn diese Erfahrungen dienen dazu, Prozesse, Abläufe und Techniken zu erproben; diese Erfahrungen sind auch auf unsere Verhältnisse umzusetzen. Ein alleiniger und vorzeitiger Abzug der Swisscoy aus der KFOR würde im sicherheitspolitischen Kontext nicht nur auf Unverständnis stossen, sondern aus begreiflichen Gründen nach Ansicht des Bundesrates auch zu entsprechenden Retorsionen führen. Die Schweizer Armeeangehörigen sind - und damit bestätige ich den Status quo - der KFOR nicht unterstellt, sondern zur Zusammenarbeit zugewiesen; interne Strukturen, Personalwesen und Disziplinarstrafwesen bleiben also unter Schweizer Kontrolle. Die Schweiz bestimmt auch weiterhin die Grösse des Kontingentes und die Dauer des Einsatzes. Da der Swisscoy-Einsatz ab 1. Januar 2006 mit gleichbleibendem Auftrag und mit dem bisherigen personellen Maximalbestand von 220 Personen weitergeführt werden soll, bewegt sich der finanzielle Aufwand in der gleichen Grössenordnung wie im Jahre 2004.

Ich ersuche Sie, der vorliegenden Botschaft zuzustimmen.