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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-06-06

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-06-06

Wortprotokoll

Herr Wobmann, ich bin über Ihre Zusatzfrage eigentlich erstaunt. Denn erstens stellen Sie selber immer wieder fest, dass bei jedem Verbrechen, das mit Waffen verübt wird, die politische Schweiz sofort darauf hinzielt, nachweisen zu können, dass es eine Armeewaffe war. Zweitens sind wir - und damit meine ich uns Schützen - daran interessiert, dass Waffen in verantwortungsvollen Händen sind, gerade wenn wir das ausserdienstliche Schiesswesen erhalten wollen.

Unsere Charaktere verändern sich während der Jahrzehnte unseres Lebens. Da gibt es leider Menschen, bei denen die Polizei rät, dass man ihnen die Waffe nicht überlässt. Es sind die Menschen, bei denen Gemeindepräsidenten oder Polizisten gelegentlich aufgefordert werden, im Haushalt nach dem Rechten zu sehen. Deshalb entspricht es nach unserer Überzeugung der Sachlage, wenn wir beim Austritt eine derartige Überprüfung machen lassen. Im Übrigen stehen wir mit dieser Praxis absolut in Übereinkunft mit den Kantonen, insbesondere mit den Militär-, aber auch mit den Polizei- und Justizdirektoren.