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Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-06-07

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-07

Wortprotokoll

Die Einführung des TarMed ist tatsächlich eine komplexe, vielleicht zu komplexe Angelegenheit, da die Tarifstruktur mit Tausenden von Einzelpositionen für meinen Geschmack wesentlich zu eng geknüpft erscheint. Eine genereller gefasste Grundlage hätte meines [PAGE 305] Erachtens ebenfalls zum Ziel führen können; dies als Nebenbemerkung.

Immerhin liegt nun ein bereinigter Strukturentwurf vor, und die beteiligten Parteien haben sich am 25. Mai in einem Vorvertrag auf die endgültige Version geeinigt. Das ist immerhin etwas. Dabei haben sie sich auch auf Grundsätze für die Einführung des TarMed geeinigt; dazu gehört auch der Grundsatz der Kostenneutralität bei dessen Einführung. Die Partner haben sich zudem verpflichtet, auch für die Weiterentwicklung des TarMed eine gemeinsame Einrichtung zu bilden. Auch dies ist immerhin etwas, wenn man die langwierigen Verhandlungen bis zur Einführung des TarMed mitverfolgt hat.

Eine definitive Vereinbarung über die Umsetzung der Kostenneutralität liegt allerdings noch nicht vor. Ich bin aber immerhin hoffnungsfroh und habe etwas mitgewirkt, damit auch dieses Ziel von den Vertragspartnern noch erreicht wird. Wird es nicht erreicht, dann müssen wir uns tatsächlich - vielleicht auch in diesem Rate - etwas einfallen lassen.

Zweifellos kann eine kostenneutrale Einführung des TarMed Akzeptanzprobleme bei der Umstellung vermindern helfen. Grundsätzlich - das muss uns aber bewusst bleiben - handelt es sich dabei aber um ein Unding. Die TarMed-Tarifstruktur muss ja von betriebswirtschaftlichen Überlegungen ausgehen. Kostenneutralitätselemente werden dazu stets im Widerspruch stehen; sie sind systemfremd. Die Kostenneutralität kann deshalb nicht die einzig massgebliche Zielsetzung bei der Einführung des TarMed sein, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation geschrieben hat. Trotzdem habe auch ich durchaus Verständnis für eine kostenneutrale Einführungsphase des TarMed und unterstütze sie. Aus einer rein finanziellen kantonalen Sicht ist sie sogar ausdrücklich zu begrüssen, weil die Verlierer der neuen Tarifstruktur bekanntlich die Spezial- und damit auch die Spitalärzte sind und mit ihnen über die Honorarabgaben die Kantone. Klar muss aber die Forderung erhoben werden, dass die Kostenneutralität nur für die Einführung gelten darf und dass nach einer kurz zu haltenden Übergangsphase - ich denke an etwa fünf Jahre - die betriebswirtschaftlichen Grundlagen voll zum Tragen kommen müssen. Sonst würde die ganze TarMed-Übung ihren Sinn verlieren.

Wenn nun aber die Einführung kostenneutral erfolgen soll, dann muss dies konsequent erfolgen. Hier ist die Argumentation des Bundesrates meines Erachtens nicht frei von Widersprüchen. Ein Widerspruch besteht zwischen dem Postulat der Kostenneutralität selbst und dem Vorschlag, eine Bandbreite für die Taxpunktwerte festzulegen.

Wer Kostenneutralität will, muss mit Tarifunterschieden zwischen den Kantonen leben können. Eine Bandbreite, die die Werte in einem Kanton nach unten oder nach oben korrigierend begrenzt, verhindert automatisch die Kostenneutralität im betreffenden Kanton. Für viele kostengünstige Kantone etwa der Ost- und der Zentralschweiz dürfte eine solche Korrektur im Ergebnis zudem zu höheren Prämien führen. Kostenneutralität muss konsequenterweise auch bedeuten, dass in der Spitalambulanz und in der Praxisambulanz bei der Einführung verschiedene Taxpunktwerte gelten. Würde man von diesem Grundsatz abweichen, wie dies der Bundesrat anzudeuten scheint, könnte dies in der Tendenz für die Krankenversicherungen kostentreibend wirken, weil unter dem Titel der gleich langen Spiesse wohl Angleichungen nach oben beziehungsweise Rabattverluste in der Spitalambulanz programmiert wären. Zu Recht sagt im Übrigen der Bundesrat, er sei nur für die Genehmigung oder nötigenfalls die Festsetzung der Tarifstruktur zuständig. Dies ist tatsächlich die Rechtslage gemäss Bundesgesetz. Nur die Tarifstruktur ist Sache und Zuständigkeit des Bundesrates, während die Genehmigung oder die Festsetzung der Taxpunktwerte Sache der Kantonsregierungen bleibt.

Die angedeutete Vorgabe einer Bandbreite für die Taxpunktwerte steht mit dieser Rechtslage im Widerspruch. Für die Einwirkung des Bundesrates in die initiale Festlegung der Taxpunktwerte fehlt ihm schlicht die Rechtsgrundlage. Ich bin dem Bundesrat dankbar, wenn er hier nicht über den Hag des Bundesgesetzes hinaus eingreift und damit weitere Unsicherheiten schafft bezüglich der Frage, wer wofür die Verantwortung trägt.

Die Interpellantin hat auch angefragt, was der Bundesrat zu tun gedenke, um zu vermeiden, dass die kostenneutrale Einführung des TarMed durch Beschwerdeverfahren blockiert werde. Auf diese Frage liegt, meine ich, noch keine überzeugende Antwort vor, und hierin besteht wohl tatsächlich die Crux. Das TarMed-Tarifwerk muss mindestens pro Kanton, möglichst aber regional oder sogar gesamtschweizerisch als Einheit und gesamthaft eingeführt werden können. Sonst erhalten wir chaotische Zustände. Zudem müssen die Taxpunktwerte je nach Kostenentwicklung innert nützlicher Frist - das heisst rasch - angepasst werden können. Die zuständigen Kantonsregierungen können zwar das Ihre dazu beitragen, diese Riesenklippe zu umschiffen, indem sie allfälligen Beschwerden vorsorglich mit dem Genehmigungsentscheid die aufschiebende Wirkung entziehen. Die Sanitätsdirektorenkonferenz, für welche ich zwar seit letzter Woche nicht mehr sprechen kann, wird eine entsprechende Empfehlung an die Kantonsregierungen richten, an deren Beachtung ich nicht zweifle.

Als zweiter Schritt muss dann aber der Beschwerdeentscheid des Bundesrates in einem beschleunigten Verfahren rasch erfolgen. Ich stelle mir eine Behandlungsdauer von wenigen Wochen - Wochen, nicht Monaten! - vor. Es wird mit anderen Worten nicht angehen, hier den üblichen Behandlungsrhythmus von KVG-Beschwerden beizubehalten, also etwa ein Jahr für Taxbeschwerden und über zwei Jahre für Beschwerden über Spitallisten.

Ich bitte den Bundesrat inständig, das Schwergewicht seiner Vorbereitungen hier zu setzen. Ich bitte ihn, seiner Vollzugsaufgabe hier gerecht zu werden. Nur so können Bund und Kantone und die Tarifpartner die anspruchsvolle Einführung des TarMed gemeinsam meistern.