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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-09

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Vollziehen kann man es auf jeden Fall, denn Tiere brauchen Beschäftigung, Tiere brauchen Bewegung. Ich habe das Beispiel Novartis im Unterschied zu RCC erwähnt; selbst bei Versuchstieren ist es möglich, die Tiere artgerecht zu halten.

Sie sprechen die Kontrolle der Heimtierbesitzer an. Das ist tatsächlich etwas anspruchsvoll, vor allem wenn man darlegt, dass man bei den Heimtierbesitzern zu Hause kontrollieren müsste, ob jetzt der Hund bewegt wurde. Aber wenn ein Hund zeitlebens im Zwinger ist - da genügen sechs Quadratmeter, das ist etwas mehr als ein Ehebett, da können Sie den Hund einsperren - oder wenn Sie eine Katze zeitlebens in einer Kiste - einer Kiste von 50 Zentimetern Höhe und einer Fläche von einem halben Quadratmeter für eine grosse Katze über vier Kilo oder einer Kiste von einem Drittel eines Quadratmeters für eine kleine Katze unter vier Kilo - halten wollen, dann muss die Vollzugsbehörde ein Instrument haben, um solche Missstände zu ahnden. Diese Tierquälereien werden heute schon publik. Aber heute ist es so, dass dann niemand reagiert, weil es keine gesetzliche Grundlage gibt, weil der ganze Heimtierbereich schlicht und ergreifend nirgends geregelt ist und daher auch Vollzugsbehörden oder Strafvollzugsbehörden keine Handhabe haben, um überhaupt eingreifen zu können. Das wollen wir ändern.

Der Minderheit geht es bei Absatz 3 um die Ausbildung der Personen, die mit Tieren handeln. Der Bundesrat hat festgelegt, dass er die Anforderungen an die Ausbildung der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie der Personen, die Tiere ausbilden, regeln kann. Der Ständerat hat diese Bestimmung immerhin um die "Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung" erweitert. Die Minderheit möchte eben auch die Personen, die mit Tieren handeln, einer gewissen Kontrolle unterziehen. Das ist nur möglich, wenn diese Personen ebenfalls eine Ausbildung haben respektive eine Ausbildung machen müssen. Heute ist es so, dass die meisten Tierhändlerinnen und Tierhändler sowie die Zoohandlungen in einem Verband zusammengeschlossen sind und sich relativ weitgehend kontrollieren.

Nehmen wir zum Beispiel die Hundehändler, das Hauptproblem des privaten Tierhandels: Der Hundehandel ist schlicht nicht geregelt. Das führt dann dazu, dass Hunde, die irgendwo als Kampfhunde über die Grenze kommen, zum Teil an ungeeignete Halter verkauft werden; auch da hat die Behörde keine Möglichkeit einzuschreiten. Die Kantone behelfen sich dann mehr schlecht als recht, indem sie eine Maulkorbpflicht oder Leinenpflicht vorschreiben oder sogenannte Kampfhundelisten erstellen; aber das ist nicht die Lösung des Problems. Auch bei Hunden oder Katzen ist der Tierhandel freiwillig geregelt, soweit er über die Zuchtverbände geht. Was aber eben nicht geregelt ist, ist der ganze gewerbliche bzw. halbgewerbliche Handel über die Grenze. Das Schweizer Fernsehen behauptete in der Sendung "10 vor 10" vom 24. November 2004 sogar, man könne in Tschechien einen Wolf kaufen, diesen über die Grenze bringen und hier als Haustier halten. Das blieb unwidersprochen stehen, ist aber selbstverständlich nicht wahr. Aber es ist möglich, dass man eben irgendwo ennet der Grenze - oft im Osten - Kampfhunde erwirbt, diese hierher bringt und damit hier dann die Probleme hat, die Sie alle aus den Kantonen kennen.

Wir möchten daher, dass auch der gewerbliche Tierhandel gewissen Kontrollen unterzogen werden kann. Es ist eine Kann-Formulierung: Der Bundesrat kann es auch bleiben lassen, aber er sollte es tun. Wir möchten, dass nicht nur die Tierhalter, sondern auch die Tierhändler und Tierhändlerinnen einer Kontrolle unterzogen werden.

Wir möchten, dass sich die Tierhändler auch darum kümmern, wem sie die Tiere verkaufen, dass sie wissen, ob das Meerschweinchen nachher in einer Schuhschachtel im Keller aufbewahrt wird. Wir möchten, dass sie den künftigen Tierbesitzer oder die künftige Tierbesitzerin auch darüber informieren, welche Bedürfnisse das Tier hat, wie lange es voraussichtlich leben wird, was es zu fressen braucht usw. Auch da gibt es noch zu wenige Regelungen. Sie können [PAGE 738] zwei Rennmäuse halten, und diese haben mitsamt ihren Jungen auf einem A4-Blatt Platz; der Katze, die ich vorhin schon erwähnt habe, genügen ein Drittel Quadratmeter und 50 Zentimeter Käfighöhe; Sie können in einem Aquarium mit einem Inhalt von 45 Litern 90 Fische halten. Das alles sind jedoch nur Richtlinien, von denen nicht abgewichen werden sollte.

Um ein nicht gängiges Haustier zu nennen: Ein Krokodil z. B. braucht ein Gehege von der Grösse Körperlänge mal Körperlänge. Das heisst, das Krokodil kann entweder quer oder längs liegen, und in der Diagonalen kann es einen halben Schritt machen. Das genügt uns ganz klar nicht. Wir möchten, dass der Heimtierbereich geregelt wird, und wenn schon nicht die Heimtierhalterinnen und -halter kontrolliert werden können - da gehe ich mit Ihnen einig, Herr Kunz -, dann soll wenigstens der Heimtierhandel geregelt werden. Der Bundesrat soll sich darum kümmern, welche Anforderungen dort gelten sollen.

Es ist eine Kann-Formulierung, sie schmerzt niemanden, sie schmerzt am allerwenigsten die Bauern, weil der Viehhandel, der landwirtschaftliche Tierhandel, längst geregelt ist. Dieser macht Ihnen auch keine Bauchschmerzen. Ich sehe nicht ganz, warum Sie sich gegen die Regelung des gewerblichen Tierhandels so sehr sträuben.