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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, dass die Antwort des Bundesrates etwas zurückliegt, sodass wir jetzt auch schon neuere Zahlen haben.

Zur Nettozuwanderung: Die ständige Wohnbevölkerung aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der Efta wuchs zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 30. November 2004 um rund 52 000 Personen auf 850 000 Personen an. Zwischen Dezember 2002 und Dezember 2003, also im ersten Jahr, wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Personen aus diesem Gebiet um 1,8 Prozent an. Im gleichen Zeitraum betrug der Zuwachs aus den Nicht-EG-Efta-Staaten 0,6 Prozent. Sie sehen: Wir haben hier bereits die Entwicklung, die wir im Ausländerrecht vorwegnehmen, dass wir nämlich weniger Zuwanderung von ausserhalb der EU haben, aber etwas mehr aus der EU als vorher. Aber der gesamte Zuwachs ist nicht grösser als ein Jahr zuvor. Nun müssen Sie wissen, dass die Zuwanderung natürlich auch immer von der Beschäftigungssituation im Land abhängt. Wenn Leute gebraucht werden, dann werden sie gesucht und geholt. Wenn sie nicht gebraucht werden, dann werden sie auch nicht geholt. Es macht natürlich viel aus, wie die Beschäftigungssituation ist.

Die Höchstzahlen für die EG/Efta-Aufenthaltsbewilligung, also die Aufenthaltsbewilligung B, wurden in den ersten beiden Jahren vorzeitig ausgeschöpft. Sie sind auf 15 000 (EU) limitiert. Das sind die Ganzjahres-Aufenthaltsbewilligungen. Nach zehn Monaten waren sie ausgeschöpft. Es gab für die letzten zwei Monate also keine Bewilligungen mehr. Seit dem 1. Juni 2004 wurde die Praxis geändert; wir vergeben diese Quoten jetzt nur noch quartalsweise, auf das ganze Jahr verteilt. Das ist sinnvoller, als dass man am Anfang einen Engpass schafft.

Anders sieht es bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen L aus. Hier liegen die Zahlen der beanspruchten Bewilligungen deutlich unter den maximal vereinbarten Höchstzahlen von 115 500 Personen (EU). Die Ausschöpfung lag von 2002 bis 2004 bei 60 Prozent, von Juni 2004 bis Mai 2005 bei 68 Prozent.

Die Kantone wurden im in der Interpellation erwähnten Rundschreiben aufgefordert, die arbeitsmarktlichen Überprüfungen, namentlich bezüglich des Inländervorrangs, strikte vorzunehmen. Wir hatten noch bis 2004 die Möglichkeit, den Inländervorrang vorzusehen. Das läuft nachher aus, aber jetzt ist er noch vorhanden, und darum sollte diese Überprüfung auch vorgenommen werden. Wir legen auch Wert darauf, dass die EG/Efta-Aufenthaltsbewilligungen, die B-Ausweise, nicht an Angestellte von Saisonbetrieben, sondern an solche von Ganzjahresbetrieben auszustellen sind. Das ist wohl auch verständlich! Es trifft nicht zu, dass die Kantone gebeten wurden, ausschliesslich Kurzaufenthaltsbewilligungen zu erteilen, um sie dann beliebig aneinander reihen zu können.

Es kann im heutigen Zeitpunkt kein Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit und der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit nachgewiesen werden. Das hängt natürlich damit zusammen, dass diese in relativ gute Jahre gefallen ist. Es waren nicht eigentliche, tiefgehende Rezessionsjahre. Das sehen Sie auch der Arbeitslosenstatistik an. Die Prozentzahlen sind nicht wesentlich gestiegen. Ob sie ohne diese Kontingente gefallen wären, ist natürlich nicht nachzuweisen.

Die Fragen, die in der Interpellation gestellt wurden, kann man also gar nicht beantworten. Man weiss nicht, wie es wäre, wenn eine andere Regelung gegolten hätte. Man weiss nicht, wie viele Leute gekommen und wie viele nicht gekommen wären, wie viele Einreisen bewilligt und wie viele nicht bewilligt worden wären. Aber allein die Tatsache, dass die Limite 15 000 im ersten Jahr nach zehn Monaten ausgeschöpft waren, zeigt, dass der Druck in Richtung mehr ausländische Arbeitskräfte vorhanden ist. Es sind jetzt mehr Leute aus der EU gekommen und weniger von ausserhalb der EU, weil wir für die Letzteren keine Bewilligungen erteilt haben.

Seit Ende 2003 ist die Arbeitslosenquote ungefähr stabil geblieben, nämlich bei etwa 3,8 Prozent.

Zur letzten Frage, dem Ausländerbestand: Der Ausländerbestand ist von 1 456 000 im April 2003 auf 1 500 512 gestiegen: im ersten Jahr, von April 2003 bis April 2004, um 1,9 Prozent, und von April 2004 bis April 2005 um 1,1 Prozent. Sie sehen, es ist ein kleiner Anstieg zu verzeichnen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch eine grössere Zahl von Einbürgerungen erfolgt ist. Damit hat es natürlich auch zu tun.

Die Zahl von Ausländern aus den EU/Efta-Staaten ist von April 2003 bis April 2004 wie gesagt um 2,2 Prozent und von April 2004 bis April 2005 um 1,9 Prozent gestiegen. Es ist also keine wesentliche Steigerung eingetreten. Und aus den Drittstaaten waren es von April 2003 bis April 2004 noch 1,5 Prozent und im letzten Jahr nur noch 0,1 Prozent. Sie sehen, hier wird die Entwicklung auch gesteuert.