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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-07

Wortprotokoll

Im Frühjahr haben Sie im dringlichen Teil, der verabschiedet wurde und heute in Kraft ist, beschlossen, dass die kantonale Regelung gilt. Dies geschah mit gutem Grund, weil die Kantone ihre Strassen kennen. Denken Sie daran, dass wir bis heute im Prinzip immer noch die 28-Tonnen-Limite haben. Es gibt zahlreiche Brücken, die nur für dieses Gewicht gebaut sind. Wenn nun ein "40-Tönner" mit einer Bewilligung daherkommt, riskiert man, dass eine Holzladung statt in Österreich in einem Bach landet. Deswegen haben Sie sich für diese Regelung entschieden. Es macht keinen Sinn, wenn Sie jetzt wieder davon wegkommen.

Wir haben den Kantonen Weisungen erteilt, wie das zu handhaben ist. Wenn ich heute höre, es gebe Kantone, die Toleranzmargen bis zu 15 Prozent zuliessen, muss ich sagen: Das widerspricht dieser Weisung. Ich werde veranlassen, dass diesem Fall nachgegangen wird. Das geht natürlich nicht. (Heiterkeit)

Das kommt davon, wenn man solche Geheimnisse öffentlich macht. Schon im Nationalrat überraschte mich Herr Giezendanner mit einem Fall aus dem Kanton St. Gallen, der gesetzeswidrig war. Er hat mir triumphierend eine Bewilligung vor die Nase gehalten. Auch diesem Fall mussten wir nachgehen.

Es gab ja auch vorher bereits Ausnahmebewilligungen. Das ganze Verfahren ist eingespielt. Die Kantone können das machen; wir hingegen müssten wieder etwas Eigenes aufziehen.

Bitte verschonen Sie den Bund damit und folgen Sie der Mehrheit.

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