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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2005-06-14

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Die Schweiz verfügt auch dank des grossen Einsatzes der CVP über eine strenge Gen-Lex, welche Missbräuche im Bereich Gentechnik verhindert, die GVO-freie Produktion in unserem Land garantiert und eine Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Organismen enthält. Das von den Initianten geforderte Moratorium ist deshalb überflüssig. Zu betonen ist, dass die in Kraft getretene Gen-Lex für eine allfällige Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen so strenge Bedingungen und Genehmigungsverfahren enthält, dass in den nächsten fünf Jahren nicht mit einem kommerziellen Anbau transgener Pflanzen zu rechnen ist. Das geforderte Moratorium von fünf Jahren ist deshalb wirkungslos und eine Alibiübung.

Das Zeichen, das von einem solchen Moratorium ausginge, wäre für den Forschungsplatz Schweiz schädlich. Die Gentechnik ist eine wichtige Zukunftstechnologie mit einem grossen Innovationspotenzial und zahlreichen Arbeitsplätzen. In der Schweiz gibt es im Bereich Gentechnik/Pflanzenwissenschaften an Universitäten und an der ETH Zürich bedeutende Grundlagenforschung und angewandte Forschung. Die Annahme der Initiative würde diese Kompetenz schwächen. Auch müssten mit einem wissenschaftlich nicht fundierten Einfuhrverbot Schwierigkeiten in den Aussenhandelsbeziehungen in Kauf genommen werden.

Eine Annahme der Initiative würde das Gentechnikgesetz wegen des Moratoriums faktisch mindestens teilweise ausser Kraft setzen. Dieses Gesetz schützt jedoch die Gesundheit und die Sicherheit von Menschen, Tieren und Umwelt. Es berücksichtigt auch die biologische Vielfalt, die Fruchtbarkeit des Bodens, die Würde der Kreatur, die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und die Verhinderung der Täuschung. Es ist vom Vorsorgeprinzip geleitet, d. h., Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch gentechnisch veränderte Organismen wird frühzeitig durch staatliches Eingreifen begegnet.

Für die Einfuhr und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen im Sinne der Initiative sieht das Gesetz ein Bewilligungsverfahren mit einem definierten, mehrstufigen Prüfungsverfahren vor. Bis heute liegen keine Gesuche für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen vor. Wichtig ist zu wissen, dass gentechnisch veränderte Wirbeltiere nach Artikel 9 des Gesetzes nur für die Forschung, Therapie und Diagnostik an Mensch oder Tier erzeugt und in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Hilfe gentechnisch veränderter Tiere ist somit schon heute - und nicht nur für fünf Jahre - verboten. Ein Bewilligungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen würde mehrere Jahre dauern, wahrscheinlich mindestens so lange wie das Moratorium. Hier wäre die Initiative faktisch ohne Wirkung.

Die Einfuhr von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln wird von der Initiative nicht betroffen. Wichtig ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen herkömmlich produzierten und gentechnisch veränderten Lebensmitteln haben. Diese Wahlfreiheit gewährt das Gentechnikgesetz mit dem Label "ohne Gentechnik hergestellt".

Die CVP-Fraktion lehnt die Initiative ab. Der Rückweisungsantrag Randegger geniesst in unserer Fraktion eine gewisse Unterstützung. Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu unterbreiten, welcher gewährleistet, dass die Koexistenz namentlich in der Land- und Forstwirtschaft betrieben werden kann, und weiter "sicherstellt, dass bis zum Inkrafttreten der notwendigen Vorschriften, längstens aber bis zum 31. Dezember 2007 keine Bewilligungen erteilt werden für gentechnisch veränderte, vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut zur kommerziellen landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Anwendung in der Umwelt". Dieser Antrag erscheint Teilen der Fraktion als sinnvoll und soll die Klärung noch offener Fragen und Bedenken ermöglichen.