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Huber Annemarie · 2000-06-13

Huber Annemarie · Bern · 2000-06-13

Wortprotokoll

Auch ich möchte mich dem Dank des Herrn Bundespräsidenten für die gute Aufnahme des Geschäftsberichtes anschliessen und danke vor allem für die interessanten und fruchtbaren Diskussionen in den beiden GPK. Danken möchte ich aber auch für die effiziente Beratung des Geschäftsberichtes in den beiden Räten, die zu einer grossen Entlastung der Mitglieder des Bundesrates geführt hat.

Frau Forster hat bereits die Berichterstattung über die vergangene Legislaturperiode erwähnt. Im Zentrum der bundesrätlichen Politik standen insbesondere die Stärkung des nationalen Zusammenhaltes, der staatlichen Handlungsfähigkeit sowie der Wohlfahrt. Dabei liess sich der Bundesrat in allen Politikbereichen vom Gedanken der Nachhaltigkeit leiten. Obwohl in der vergangenen Legislaturperiode vieles erreicht wurde, konnte der Bundesrat nicht alle seine Ziele realisieren. Einige Fragen mussten zurückgestellt werden. Frau Leumann hat auf das Sprachengesetz hingewiesen. Ich möchte Sie beruhigen, denn der Bundesrat hat in der Zwischenzeit eine neue paritätische Arbeitsgruppe unter der Leitung von alt Ständerat Andreas Iten eingesetzt. Herr Iten wird sicherstellen, dass das Ziel des Bundesrates, nämlich Ihnen bis Ende Jahr eine Botschaft vorlegen zu können, auch erfüllt werden kann.

Aber während der vergangenen Legislaturperiode traten eben auch grosse Probleme in den Vordergrund, Herr Bundespräsident Ogi hat bereits den Kosovo-Konflikt erwähnt.

Zu Beginn der Legislatur wurde die Geschäftsberichterstattung mit der Einführung der Jahresziele auf eine neue Grundlage gestellt. Die Jahresziele bilden einen konkreten Massstab für die bundesrätliche Zielerreichung und erlauben einen Soll-Ist-Vergleich. Diesen Soll-Ist-Vergleich haben wir Ihnen auch im Geschäftsbericht dargelegt. Es ist besonders wichtig, dass diese Kontrolle wahrgenommen wird. Die Kontrollinstrumente müssen aber verbessert werden.

Damit möchte ich auf einige konkrete Fragen, die Sie angesprochen haben, zu sprechen kommen: Herr Stadler hat die Reformen im Bereich der Krankenversicherung erwähnt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Problemschwerpunkte, insbesondere betreffend Transparenz, Qualitätssicherung, Wirkungsanalyse, Aufsicht und Kontrolle. Reformen im Bereich der Krankenversicherung gehören denn auch zu den Schwerpunktgeschäften der neuen Legislaturperiode. Der Bundesrat plant, die von Herrn Stadler angesprochenen Probleme anzugehen und systemkonforme, kostendämpfende Massnahmen zu stärken. Damit aber die richtigen Massnahmen ergriffen werden können, soll auch eine Wirkungsanalyse vorgenommen werden. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft 00.046 vom 30. Mai 2000 zur Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" darlegt, will er am heutigen System der Kopfprämien mit dem Ausgleich durch Prämienverbilligungen festhalten. Der Vorschlag des Bundesrates zur Teilrevision des KVG, welche schwergewichtig die Neuordnung der Spitalfinanzierung zum Inhalt hat, wurde mehrmals verzögert. Gründe dafür sind die finanziellen Mehrbelastungen, welche von den Kantonen abgelehnt werden. Der Bundesrat versucht, das Gespräch mit den Kantonen weiterzuführen. Zudem überwies das Parlament in der Frühjahrssession 2000 die Motion 00.3003, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Aufhebung des Kontrahierungszwanges zu prüfen und seinen Vorschlag in die Botschaft zur KVG-Revision zu integrieren.

Es ist vorgesehen, diese Botschaft noch in diesem Jahr zu verabschieden.

Herr Béguelin hat sich zum Leistungsauftrag der ETH geäussert. Dieser Leistungsauftrag 2000-2003 wurde in einem zähen Verhandlungsprozess ausgehandelt. Während das EDI eine stärkere Vernetzung und eine bessere Integration der ETH in die schweizerische Hochschullandschaft wünscht, war der ETH-Rat auf eine Autonomie der ETH bedacht. Dieser erste Leistungsauftrag stellt eine Übergangslösung dar, weil er sich auf die Verhandlungen und eine Änderung der ETH-Verordnung stützt. Eine endgültige Lösung wird im Rahmen der Revision des ETH-Gesetzes erfolgen müssen. Diese Vorlage steht in den Jahreszielen dieses Jahres und wird Ihnen ebenfalls Ende dieses Jahres zugeleitet werden. Darin wird auch die Frage der Oberaufsicht des Bundesrates und des Parlamentes geregelt werden müssen.

In der Periode 2000-2003 soll ein Controlling-Instrument geschaffen werden, das es unter Berücksichtigung der Autonomie der ETH dem Parlament und dem Bundesrat erlauben soll, die Leistungen in den wichtigen Bereichen zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden die traditionellen Reporting-Instrumente, insbesondere der Geschäftsbericht, neu auf die Ziele des Leistungsauftrages ausgerichtet werden. Dabei werden klare, messbare Indikatoren geschaffen und das Verfahren vereinfacht. Diese Indikatoren, die auch eine wichtige Diskussionsgrundlage bilden werden, werden den zuständigen Kommissionen des Parlamentes vorgängig zur Konsultation unterbreitet.

Das Parlament wird sich im Rahmen des Budgetprozesses 2001 mit dem Leistungsauftrag der ETH befassen und sich ebenfalls zu den Indikatoren äussern können.

Herr Briner hat das Projekt "Nove-it" erwähnt. Mit diesem Projekt einer tiefgreifenden Struktur- und Prozessreform will [PAGE 325] der Bundesrat die Voraussetzungen für die zeitgemässe Führung und den gezielten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie im Bund schaffen.

Obwohl die Informatik bereits heute gut funktioniert, war sie insgesamt zu wenig wirtschaftlich. Dies ist einerseits auf die organisatorische und technologische Zersplitterung, andererseits auf die mangelnde Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte sowie der ungenügenden Instrumente der finanziellen Führung zurückzuführen.

Eine Analyse zu Beginn dieses Projektes "Nove-it" hat zusammengefasst hauptsächlich folgende Schwachpunkte der Bundesinformatik aufgezeigt: Es fehlt eine kohärente, übergeordnete Steuerung. Vorhandene Kenntnisse und Vorschriften werden ungenügend in die Praxis umgesetzt. Es bestehen heterogene, unübersichtliche und teure Strukturen. Aber auch viele kleine und kleinste Leistungserbringer haben nicht die nötige Flexibilität und das Potenzial, die Anforderungen der nahen und fernen Zukunft zu erfüllen. Die generellen Zielsetzungen der Regierungs- und Leistungsreform, d. h. Effektivität, Effizienz, Sparsamkeit und Führbarkeit, gelten auch für das Projekt "Nove-it".

Der Bundesrat hat keine Einheitslösung gewählt, die wirtschaftlich an sich die günstigste wäre. Er hat vielmehr beschlossen, pro Departement einen Leistungserbringer aufzubauen und die Querschnittsleistungen beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation zu konzentrieren, ganz nach dem Motto "So zentral wie nötig, so dezentral wie möglich". Damit hat er zugunsten einer möglichst grossen Benutzernähe bewusst auf ein gewisses Einsparungspotenzial verzichtet.

Die übrigen Zielsetzungen hat er aufrechterhalten: volle Interoperabilität und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere bei der Entwicklung. Die Massnahmen bei diesem Projekt betreffen vor allem vier Bereiche: Prozessorientierung, Harmonisierung der Infrastruktur, Planung und Controlling und schliesslich finanzielle Führung, insbesondere Einführung der Möglichkeit der Leistungsverrechnung. Eine entsprechende Vorlage, die sich mit diesem Projekt befasst, ist beim Parlament hängig, und Sie werden entscheiden müssen, ob Sie für dieses Projekt einen weiteren Kredit von 230 Millionen Franken bewilligen.

Herr Bundespräsident Ogi hat bereits das Projekt Flag erwähnt und auf die Fragen von Herrn Béguelin geantwortet. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Evaluation dieses Pilotprojektes zusammen mit dem Parlament zu erfolgen hat; Sie haben selbst eine Evaluation für die Parlamentsbereiche beschlossen.

Erlauben Sie, dass ich mich noch zu der von Frau Leumann angesprochenen Informations- und Kommunikationspolitik des Bundesrates äussere. Zu dieser Frage fanden immer wieder Gespräche zwischen den GPK und dem Bundesrat statt. Der Bundesrat ist dem Parlament dankbar dafür, dass es der Einführung eines Bundesratssprechers zugestimmt hat. Damit wird nicht nur die departementsübergreifende Koordination, sondern auch die frühzeitige Information besser legitimiert werden können. Es wird für den Bundesrat und den Bundesratssprecher eine Herausforderung sein, einerseits Transparenz in Bezug auf die Gründe für und gegen die verschiedenen Meinungen zu Beginn eines Entscheidungsverfahrens herzustellen und andererseits auch die Kollegialität zu stärken. Es wird aber auch darum gehen, in ordentlichen und ausserordentlichen Lagen der sachgerechten Information rechtzeitig die nötige Beachtung zu schenken.

Frau Forster beantragt, ihre Motion 96.3618 nicht abzuschreiben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Motion mit dem Bericht, den er am 3. November 1999 verabschiedet hat, erfüllt ist. Sie verlangt nicht nur die Ergänzung der Botschaften an das Parlament um das Kapitel "Volkswirtschaftliche Auswirkungen", sondern auch Auskunft darüber, welche Massnahmen der Bund in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich im Interesse des erleichterten Verkehrs der Unternehmen mit den Behörden getroffen hat.

Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Motion Forster als erfüllt und beantragt Ihnen, diese abzuschreiben.