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preparatory:AB 55614

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) ab.

Es werden Bedenken geäussert, die beabsichtigte Stärkung der Weko sei unnötig und bürokratisch. Zu bedenken ist aber, dass wir das Binnenmarktgesetz mit Zähnen versehen wollen. Die Weko war bis anhin zum Beobachterdasein verdammt, also müssen wir der Weko ein Beschwerderecht einräumen. Insbesondere soll sie im unterschwelligen Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens intervenieren können, was angesichts der Neukonzeption der Bundesrechtspflege nicht mehr möglich ist. Letztere hält nämlich fest, dass letztinstanzliche kantonale Entscheide beim Bundesgericht mit Beschwerde grundsätzlich nur noch dann angefochten werden können, wenn sie Beschaffungen betreffen, welche rechtliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen und über den massgebenden Schwellenwerten liegen.

Die kantonalen und kommunalen Beschaffungen im unterschwelligen Bereich machen den Grossteil sämtlicher Beschaffungen aus. Sie sind besonders anfällig für marktzugangsbeschränkende und marktabschottende Praktiken, weil die Vergaberegeln in diesem Bereich weniger streng sind als im oberschwelligen Bereich. Ferner kommt aus volkswirtschaftlicher Sicht kantonalen und kommunalen Beschaffungen eine grosse Bedeutung zu, bilden sie doch einen Milliardenmarkt. Umso wichtiger ist die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Marktzugangs und eines funktionierenden Wettbewerbs. Eine Abweichung von der Regelung im künftigen Bundesgerichtsgesetz rechtfertigt sich damit, die Sicherstellung des Wettbewerbs höher zu werten.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.

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