preparatory:AB 55635
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Die CVP begrüsst die konsequente Umsetzung des Wirtschaftswachstumsprogramms unseres Volkswirtschaftsministers. Die Analyse der Wirksamkeit des Binnenmarktgesetzes, welche von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) im Auftrag der GPK vor wenigen Jahren gemacht worden ist, hat aufgezeigt, dass immer noch einige nicht unbedeutende Hürden zu überwinden sind. Nach wie vor schotten sich gewisse Branchen von der ausserkantonalen Konkurrenz ab. Es seien hier nur einige Branchen erwähnt: das Sanitätsgewerbe, die Optiker und die Kaminfeger. Einige Kantone haben zwar für gewisse Branchen - ich nenne die Taxifahrer, das Immobilientreuhandgewerbe und die Gastwirtschaft - eine Vereinbarung unterzeichnet, um den Wettbewerb zuzulassen. Aber dies trifft ausschliesslich für den sogenannten Espace Mittelland zu. Doch auch diese Vereinbarung führt zu inakzeptablen Diskriminierungen. Nach wie vor verhindern die Kantone, auch jene des Espace Mittelland, die Mobilität gewisser Branchen. Die innerstaatlichen Marktzutrittsschranken sind in einer zunehmend vernetzten und globalen Wirtschaft schlicht wachstumshemmend. Daher drängt sich die Revision des Binnenmarktgesetzes auf.
Die CVP begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen; erwähnt seien hier lediglich die punktuellen Verbesserungen, die eine höhere Wirksamkeit des Gesetzes ermöglichen, und die Präzisierung des sachlichen Geltungsbereiches. Ausschlaggebend sind für uns folgende Punkte: Erstens haben wir seit der Schaffung des Binnenmarktgesetzes die bilateralen Verträge I und II unterzeichnet und dem Grundsatz der Freizügigkeit - momentan mindestens für 15 EU-Staaten - zugestimmt. Ohne Anpassung des Binnenmarktgesetzes würden wir auch in Zukunft die Inländer diskriminieren. Das gilt es zu verbieten. Diese Revision gibt uns die Möglichkeit dazu. Die kantonalen Fähigkeitsausweise müssen endlich anerkannt werden. Zweitens wollen wir die Schranken beim Marktzutritt eliminieren. Drittens ist für uns zentral, dass das Recht auf Marktzugang nach den Massgaben der Herkunftsvorschriften auf die gewerblichen Niederlassungen ausgedehnt wird. Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass keine Harmonisierung der gewerbepolizeilichen Regelungen vorgeschlagen wird. Viertens: Auch wenn wir uns dem Föderalismus verpflichtet fühlen, gilt es nun, in der Wirtschaftspolitik den Binnenmarkt zu stärken. Dies ist angesichts des fehlenden Wachstums im Inland von grösster Bedeutung. Denn die Abschottung gewisser Branchen schadet und verhindert den Wettbewerb, der zu einer Belebung der Wirtschaft führen würde.
In dieser Revision stehen deshalb für die CVP drei Grundsätze im Vordergrund. Sie sind für unsere Zustimmung ausschlaggebend.
1. Wir wollen die freie Zulassung für Personen, Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt Schweiz. Der Entscheid der Erstbehörde muss für den Gesamtmarkt Schweiz gültig sein.
2. Das sogenannte öffentliche Interesse muss hinreichend definiert werden, damit dieses für den Binnenmarkt Schweiz Gültigkeit hat.
3. Die Gebietsmonopole sollen aufgehoben werden, ohne gleich die kantonalen und kommunalen Monopole infrage zu stellen.
Wir stellen nun fest, dass wir mit diesee Gesetzesrevision unsere Grundsätze auch umsetzen können, und werden daher in der Detailberatung die Linie der Mehrheit der Kommission verfolgen. Dies mit einer Ausnahme, auf die ich später noch näher eingehen werde, denn die CVP wird grossmehrheitlich die Kommissionsmotion 05.3231 ablehnen.