Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-06-16
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, den Antrag der Minderheit Recordon und den Antrag Burkhalter anzunehmen.
Zum Antrag der Minderheit Recordon: Herr Schneider-Ammann, Sie haben den Minderheitsantrag Recordon in der Tat völlig missverstanden. Sie reden von einer Pflicht, derweil Herr Recordon gerade von einem Recht spricht. Er will eben verhindern, dass das Binnenmarktgesetz durch bürokratischen Eifer der Nichtanerkennung de facto gar nicht zur Anwendung gelangen kann. Dieses Recht auf eine Bescheinigung gibt dem jeweiligen Inhaber dieser Bescheinigung die Möglichkeit, in einem anderen Kanton tatsächlich zu seinem Recht zu kommen. Wenn das mit "Bürokratismus" zu tun hat, dann weiss ich nicht, was "Bürokratismus" ist - im Gegenteil: Gäbe es dieses Recht nicht, würden Sie die Bürokraten am anderen Ort stärken, die dann möglicherweise eben gerade die Berufsausübung hintertreiben würden. Wir haben ja auch wieder im Bereich des Anwaltsgesetzes genau diese Bescheinigung wieder statuiert, und es funktioniert bestens. Im Grunde genommen will Herr Recordon fast eine analoge Regelung - einfach als Recht statuiert - ins Gesetz aufnehmen.
Was Herr Burkhalter vorschlägt, scheint mir auch eine sinnvolle Ergänzung zu sein. Offenbar hat man dieses Problem zu wenig analysiert. Es ist ja an sich ein etwas seltsamer Tatbestand, dass es zu diesen unterschiedlichen Auslegungen und Vollzügen in den einzelnen Kantonen kommt. Dass hier eine Gleichwertigkeit hergestellt wird, scheint mir tatsächlich nicht nur in der Logik des Binnenmarktgesetzes, sondern in der Logik einer modernen Handhabung eines Berufsausübungsgesetzes zu liegen. Da zeigen sich natürlich auch die Schranken des Föderalismus, weil hier durch eine uneinheitliche Auslegung natürlich auch Missbräuche gefördert werden können. Vielleicht hat dann der Ständerat eine bessere Lösung, ich weiss es nicht. Aber jedenfalls fördern Sie mit dem Antrag Burkhalter eigentlich die Handhabung dieses Gesetzes in der von allem Anfang gewünschte Richtung.