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Leu Josef · Nationalrat · 2005-06-16

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 2 der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Recordon abzulehnen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass hier dem Staat erneut eine Aufgabe übertragen wird, die zu mehr Bürokratie und für die betroffenen Firmen zu mehr administrativem Aufwand führt. Zudem ist unklar, was alles abzuklären ist, um das Testat über die rechtmässige Ausübung der Erwerbstätigkeit zu erhalten, beispielsweise in Berufen, die bis jetzt nicht gesetzlich geregelt sind. Je nach Auslegung kann das länger oder weniger lang dauern. Die Gefahr besteht, dass Firmen im heutigen Wettbewerb, wo die zeitliche Flexibilität eine grosse Rolle spielt, solche Bescheinigungen nicht fristgerecht vorlegen und letztlich ihre Leistung nicht anbieten können.

Stimmen Sie daher mit der Mehrheit Ihrer Kommission.

Nun komme ich zum Einzelantrag Burkhalter: Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor; in der Kommission wurde aber ansatzweise über diese Problematik gesprochen. Es wurde festgehalten: Man soll ein Produkt, das irgendwo hergestellt wird, auch anderswo verkaufen können. In diesem Zusammenhang wurde als Vorbild und Vergleich auf die Funktion des Cassis-de-Dijon-Prinzips hingewiesen. Eigentlich könnte man vordergründig meinen, das Anliegen von Kollege Burkhalter sei in Artikel 2 Absatz 3 geregelt: "Sind das Inverkehrbringen und Verwenden einer Ware im Kanton der Anbieterin oder des Anbieters zulässig, so darf diese Ware auf dem gesamten Gebiet der Schweiz in Verkehr gebracht und verwendet werden." Die bisherige Erfahrung lässt aber vermuten, dass die Änderung des Binnenmarktgesetzes im Bereich des Warenverkehrs kaum zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Märkte führt.

In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere viele Unternehmen in der Ernährungswirtschaft einen enormen Aufwand betreiben müssen, weil in jedem Kanton andere Bestimmungen herrschen und letztlich auch in der Bundesverwaltung verschiedene Stellen ihren Einfluss wahrnehmen. Sogar parlamentarische Untersuchungsberichte haben 2003 im Bereich der Lebensmittelsicherheit Koordinationsbedarf im Bereich des kantonalen Vollzugs, aber auch zwischen Bund und Kantonen geortet. Der Bundesrat ist damals aufgefordert worden, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die Tatsache, dass die Kantonschemiker über die Interpretation des geltenden Rechtes entscheiden, bestätigt: Die Gleichwertigkeit der Gesetzgebung und die Vereinheitlichung des Vollzugs sind damit nicht gewährleistet.

Damit teure Doppelspurigkeiten und Widersprüche im Vollzug vermieden werden können, macht aus meiner persönlichen Sicht die Ergänzung bei Artikel 2 Absatz 5 gemäss Antrag Burkhalter durchaus Sinn.

Ich empfehle Ihnen - nicht namens der Mehrheit der Kommission, sondern persönlich -, diesen Antrag zu unterstützen, nur schon, damit sich der Ständerat auch noch damit befassen kann.