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Hess Hans · Ständerat · 2000-06-13

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Zur Rückführung von Asylsuchenden aus Kosovo: Für das Rückkehrhilfeprogramm, das seit dem 1. Juli 1999 gelaufen ist, haben sich rund 30 000 Personen angemeldet. Diese Zahl wurde aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und insbesondere aufgrund der Rückkehrberatung der Kantone erreicht. Viele Kantone haben zu Einzelgesprächen eingeladen, was vermutlich eine grosse Zahl der Betroffenen überzeugt hat, im Rahmen des freiwilligen Rückkehrprogramms mitzumachen. Nach Abzug der maximal rund 4000 Personen, die von der "Humanitären Aktion 2000" betroffen sind, bleiben schätzungsweise noch gut 16 000 Personen, die zwangsweise zurückreisen müssen. Statistiken des BFF zeigen, dass erfahrungsgemäss bis gegen 50 Prozent der Personen, die zwangsweise ausreisen müssen, in die Heimat abreisen, ohne sich abzumelden, in einen Drittstaat ausweichen oder einfach untertauchen. Um das zu verhindern, müssten die Kantone sämtliche Personen in Ausschaffungshaft nehmen, was nicht praktikabel ist.

Alle Kantone begrüssen den konsequenten Wegweisungsvollzug nach Ablauf der generellen Ausreisefrist vom 31. Mai. Für die operationelle Umsetzung wurden rund tausend Passagierflugplätze bei Luftfahrtunternehmen gebucht.

Anlässlich der Asylkonferenz vom 4. Mai 2000 wurde auch die Fristerstreckung für Jugendliche in der Ausbildung behandelt. Es handelt sich dabei um Jugendliche, welche vor dem 31. August 1999 eine Ausbildung begonnen haben; sie sollen diese abschliessen können. Voraussetzung ist aber, dass ein Beziehungsnetz vorhanden ist. Auch werden nicht sämtliche Ausbildungen akzeptiert, sondern nur die von Bund und Kantonen anerkannten Diplome.

Die Rückführung von Minderheiten ist zurzeit problematisch. Deshalb wurde die Ausreisefrist generell auf den 31. August erstreckt. Anfang August wird eine neue Lagebeurteilung vorgenommen und dann über das weitere Vorgehen entschieden. Es kommt dazu, dass Personen aus Serbien nicht zurückgebracht werden können, weil sich Belgrad weigert, diese Staatsangehörigen aufzunehmen. Bei den Angehörigen der "vulnerable groups" - Betagte, Kranke, allein erziehende Mütter ohne soziales Umfeld usw. - wird jeder Einzelfall für sich beurteilt werden müssen. Frau Bundesrätin Metzler hat heute in Aussicht gestellt, dass sie morgen im Rahmen der Behandlung von persönlichen Vorstössen über die aktuelle Situation im Asylwesen Bericht erstatten wird.

Zu den bilateralen Verträgen über die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Schengener und Dubliner Abkommen: Die einzelnen Abkommen mit unseren Nachbarstaaten weisen punkto Intensität grosse Unterschiede auf. Mit Österreich, Liechtenstein und insbesondere mit Deutschland konnte der Schengener Standard weitgehend übernommen werden.

Nicht enthalten sind der Asyl- und Visumbereich, das Informationssystem und die Grenzkontrollen. Es konnten aber teilweise sogar neue Lösungen erarbeitet werden.

Der Vertrag mit Deutschland sieht etwa die Möglichkeit grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen vor, wobei hier innerstaatlich die gesetzliche Grundlage noch fehlt. Ein automatisierter Austausch von Fahndungsgesuchen mit Deutschland ist möglich, was die Nachteile des Ausschlusses vom Schengener Informationssystem mildert.

Im Vertrag mit Frankreich konnten Lösungen nahe am Schengener Standard vereinbart werden. Neue Instrumente der polizeilichen Zusammenarbeit, wie verdeckte Ermittlungen, sollen auch in Frankreich eingeführt werden.

Die italienische Delegation ist in ihren Verhandlungen am wenigsten weit gegangen, weshalb operative grenzüberschreitende Polizeikompetenzen im Vertrag mit Italien nicht vorgesehen sind. Der Vertrag mit Italien beschränkt sich auf den Informationsaustausch und die Koordination gemeinsamer Massnahmen. Zurzeit ist die italienische Regierung scheinbar nicht zu neuen Verhandlungen bereit.

Sämtliche Verträge sehen bereits jetzt die Möglichkeit vor, die Zusammenarbeit mittels gemeinsamer Zentren der polizeilichen Zusammenarbeit an der Grenze oder dem Austausch von Verbindungsbeamten zu erleichtern, zu fördern oder weiterzuentwickeln.

Da die Polizeikooperationsverträge einen stark unterschiedlichen Gehalt aufweisen, soll die bereits früher von Deutschland und Österreich eingebrachte Idee einer Sicherheitspartnerschaft zu unseren Nachbarstaaten wieder aufgenommen werden. Erfahrungsgemäss ist die Information die wesentlichste Voraussetzung für eine effiziente Bekämpfung jeglicher Form von Kriminalität, vor allem aber auch von Erscheinungen des organisierten Verbrechens, der illegalen Immigration und der Schlepperei. Es sollte deshalb mit unseren Nachbarstaaten der Aufbau einer besonderen Informationspartnerschaft im Alpenraum geprüft werden, und es [PAGE 319] sollten auch gemeinsame Fahndungsziele definiert werden. Die Anstrengungen der Polizeibehörden sollten strategisch auf grenzüberschreitende Kriminalitätsformen ausgerichtet werden.

Die Informationspartnerschaft und die Definition von Fahndungszielen werden zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe vertieft. Die nächste Konferenz der Innenminister ist auf Anfang Dezember dieses Jahres vorgesehen.

Der Bundesrat verfolgt eine Weiterarbeit am Stand der bilateralen Verträge im Polizeibereich, eine laufende Beurteilung der Lage, die Entwicklung von neuen Strukturen sowie das Projekt Usis. Die innen- und aussenpolitischen Entwicklungen sollen frühzeitig wahrgenommen werden, damit, wo nötig, möglichst frühzeitig Gegensteuer gegeben werden kann.

Damit kommen wir zum System Usis. Im letzten November erteilten Bundesrätin Ruth Metzler und Regierungsrat Jörg Schild, Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, einer Projektorganisation den Auftrag, das System der inneren Sicherheit zu überprüfen.

Sie hat bis Anfang 2002 Varianten und einen Realisierungsplan für eine herausforderungsadäquate und zukunftstaugliche Aufgabenteilung zwischen den Akteuren der inneren Sicherheit zu erarbeiten. Vier Projektteams werden bis im Herbst 2000 in den Bereichen Strategie, Recht, Ressourcen und Informatik den Ist-Zustand analysieren und erste Grobvarianten vorlegen. Der Projektausschuss hat an seiner zweiten Sitzung, jener vom 16. März, die ersten Erkenntnisse der Projektteams diskutiert und auch die Leitplanken für die Arbeit festgelegt.

Anlässlich der Frühjahrskonferenz der KKJPD Mitte April wurde seitens der Konferenz ein neues Projekt, das Projekt "Polizei XXI", vorgestellt. Dieses Projekt sieht im Wesentlichen die Schaffung einer vom Bund finanzierten, in die kantonalen Polizeikorps integrierten Polizeireserve vor. Die KKJPD hat von diesem Projekt wohlwollend Kenntnis genommen, aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die politische Führung gewährleistet sein müsse und dass die Vertretung der Kantone im Projekt Usis zu verstärken sei. Die KKJPD hat beschlossen, das Projekt "Polizei XXI" vorzuziehen und eine Verzögerung bei Usis in Kauf zu nehmen.

Frau Bundesrätin Metzler hat anlässlich der Aussprache vor der GPK ausgeführt, dass das Projekt "Polizei XXI" das Projekt Usis nicht präjudizieren dürfe, weshalb sie mit dem Präsidenten der KKJPD übereingekommen sei, dass trotz des Projektes "Polizei XXI" keine zeitliche Verzögerung eintreten dürfe und der Termin für den Realisierungsplan im Frühjahr 2002 einzuhalten sei.