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Jenny This · Ständerat · 2000-06-14

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14

Wortprotokoll

Im Gegensatz zur Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion zu überweisen. Eine hohe Arbeitslosigkeit erfordert ausserordentliche Massnahmen im Beitragsbereich der Arbeitslosenversicherung. In den Neunzigerjahren haben wir den maximalen Beitragssatz von 2 Prozent überschritten und auf 3 Prozent erhöht. Für höhere Gehälter wurde ein Solidaritätsbeitrag von vorerst 1 Prozent und später von 2 Prozent erhoben. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren erfreulicherweise stark zurückgegangen, was auch zu einer grossen Entlastung bei den Finanzen der Arbeitslosenversicherung geführt hat. 1999 haben wir einen Überschuss von 1 Milliarde Franken erzielt und haben damit die Schulden der Arbeitslosenversicherung sehr stark reduzieren können.

Die momentane Entwicklung im Arbeitslosenbereich vorausgesetzt, wären die Schulden der Arbeitslosenversicherung per Ende 2003 abgebaut. Sollte sich in Zukunft die Arbeitslosenquote nicht mehr so rasant zurückentwickeln, wie das bis anhin der Fall war, wären die Schulden trotz den angepassten Beitragssätzen per 2004 komplett abgebaut.

Die ausserordentliche Situation mit über 200 000 Arbeitslosen hat ausserordentliche Massnahmen erfordert. Unterdessen hat sich die Lage, wie gesagt, entspannt. Die ausserordentlichen Massnahmen sind demzufolge nicht mehr angebracht. Die Reduktion der Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung wäre ein Signal an die Wirtschaft, aber auch an die Arbeitnehmer.

Ich beantrage Ihnen, die Motion des Nationalrates (FK-NR) zu überweisen. Es macht angesichts der momentanen Wirtschaftslage keinen Sinn, auf Vorrat an einem Beitragssatz von 3 Prozent festzuhalten.

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