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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-05-30

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30

Wortprotokoll

Der Bericht über die schweizerische Luftfahrtpolitik erfüllt seine Aufgabe einer Aufdatierung des letzten Berichtes aus dem Jahre - man höre! - 1953. Seitdem hat sich wohl einiges verändert. Der lange Zeitraum von rund fünfzig Jahren zwischen den Standortbestimmungen zeigt auch auf, dass der Bedeutung einer schweizerischen Luftfahrtpolitik im Bundesrat kaum grosse Priorität eingeräumt wurde. Dies zumindest bis zu den Ereignissen, bei denen eine klare Strategie und zielgerichtetes Handeln notwendig geworden sind oder notwendig gewesen wären. Immerhin wird festgestellt, dass die Ziele der Luftfahrtpolitik immer auch aussenwirtschaftliche seien, dass eminente gesamtschweizerische Interessen, Tausende von Arbeitsplätzen im ganzen Land wie auch eine entscheidende Standortattraktivität mit der internationalen Anbindung verbunden seien.

Haben wir wohl aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre den Glauben an die Zukunft verloren? Man könnte dies beinahe annehmen, wenn man auf Moratoriumsinitiativen und Plafonds für die Landesflughäfen zu sprechen kommt. Die Bedeutung eines Flughafens wird nur noch unter dem Thema Lärmverursacher abgehandelt - und nicht unter dem Thema "wichtige Dienstleistung" für die Standortkantone, aber auch für die angrenzenden Kantone, die einen wesentlichen Anteil ihrer Arbeitsplätze der Flughafennähe zu verdanken haben. Dass die Interessen von Bevölkerung, Behörden und Flughafenbetreibern widersprüchlich sind, ist nicht neu. Diese Tatsache darf uns aber nicht zur Teilnahmslosigkeit verleiten, auch nicht zur Handlungsunfähigkeit und schon gar nicht zur Hoffnung, dass das Ausland - Stichwort Deutschland - es dann schon richten werde. Es ist unsere Aufgabe, die berechtigten Mobilitätsansprüche für Personen und Fracht mit den Anforderungen der Umwelt und der Sicherheit, der Raumordnung und der internationalen Zusammenarbeit in Einklang zu bringen. Der Handlungsspielraum ist eng, dies gebe ich zu. Aber auch ein enger Handlungsspielraum ist zu nutzen.

Jetzt noch als Standesvertreterin von Zürich: Der Flughafen Zürich ist für unser Land eine Schlüsselinfrastruktur; dies wird im Bericht auch festgehalten. Nicht nur für den Kanton Zürich sind sein reibungsloses Funktionieren, seine Sicherheit und seine Akzeptanz von entscheidender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Welche Konsequenzen das Grounding der Swissair oder dann eine Nichtunterstützung der Swiss zur Folge gehabt hätte, wurde verschiedentlich abgehandelt. Entscheidend ist daher auch, dass der Bund alles daran setzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Ein Anflug über das dicht bevölkerte Schwamendingen beispielsweise ist aus der Sicht aller, die dies einmal miterlebt haben, weder sicherheitskonform noch akzeptierbar - angesichts der hohen Zahl der betroffenen Menschen. Festzuhalten ist, dass alle An- und Abflugrouten, die diskutiert werden, alle Routen, die die Bevölkerung wegen der geringen Höhe am stärksten belasten, heute und in Zukunft ausschliesslich über dem Gebiet des Kantons Zürich liegen.

Positiv am Bericht ist sicher die Einsicht in die dringende Notwendigkeit, die nationale Luftfahrtpolitik klar zu definieren und die ökonomischen Prioritäten zu gewichten. Dazu braucht es ein kompetentes Gremium von Fachleuten, die dem Departement dauernd zur Seite stehen und vom Departement auch genutzt werden. Es braucht klare Zielvorgaben, der Lebens- und der Standortqualität ist Rechnung zu tragen. Ziele müssen dann aber auch umgesetzt werden, und dies ist wohl nicht so einfach. In Bezug auf Verständnis und Akzeptanz von Vorteilen und von Immissionen braucht es für alle langfristige Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung wiedergewonnen werden. Rechtssicherheit und Verlässlichkeit von Grundlagen sind Rechtsgüter, die nicht willkürlich aufs Spiel gesetzt werden dürfen, wie dies in der Vergangenheit geschah.

Der Bericht zeigt die dringende Notwendigkeit auf, eine nationale Luftfahrtpolitik zu definieren und sie dann auch umzusetzen. Es ist zu anerkennen, dass das Departement und der neue Bazl-Chef diese Aufgaben gezielt angegangen sind. Mein Kanton ist als Standortkanton des grössten Landesflughafens in besonderem Masse vom Bericht betroffen. Bei 1,25 Millionen Einwohnern ist die Siedlungsentwicklung planbar zu erhalten und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruhe und Erholung ebenso Rechnung zu tragen wie den wirtschaftlichen Prioritäten. Es sind ja rund 24 500 Arbeitsplätze, über 7000 Zulieferer usw. vom Flughafen abhängig.

Eine gleichmässige Verteilung des Lärms, wie sie von Einzelnen propagiert wird, trägt diesen Interessen keine Rechnung. Raumordnungspolitisch bedeutet dies, dass der Lärmbekämpfung und der finanziellen Bestrafung bezüglich lärmintensiver Flugzeuge Priorität beigemessen werden muss, ebenso wie einer Minimierung der vom Lärm betroffenen Bevölkerung. Diese Zielsetzung wird auch mit der EU-Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft angestrebt, die ab dem 1. Dezember 2005 auch in der Schweiz Geltung finden soll. An- und Abflugverfahren hätten sich an der Sache und nicht an der Landesgrenze zu orientieren, heisst es im Bericht. Das wurde zwar für Basel [PAGE 401] geschrieben, das muss aber für alle Flughäfen Gültigkeit haben, ebenso für Genf und Zürich.

Das Parlament hat heute nur die Möglichkeit, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Im Gegensatz zu Grossbritannien, das 2003 ein Weissbuch zur Zukunft der Luftfahrtindustrie verfassen liess, oder zu Deutschland, das ebenfalls 2003 die Initiative "Luftverkehr für Deutschland" ins Leben rief, haben wir noch nicht in diese Richtung gearbeitet. Ich möchte aus einer Rede zitieren, die Frau Mertens, Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, anlässlich der Einweihung des neuen Terminals in Hamburg vor einigen Tagen gehalten hat. Sie hat klar festgehalten, was für Hamburg gelte, habe auch für den Standort Deutschland insgesamt Gültigkeit. "Eine moderne Industrienation wie Deutschland braucht ein gut funktionierendes Luftverkehrssystem. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind nationale und internationale Anbindungen unerlässlich. Die Verkehrspolitik der Bundesregierung stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Unsere zentrale Aufgabe ist die umweltgerechte Sicherung der Mobilität. Diese kann nur in einem integrierten Gesamtverkehrssystem bewältigt werden. Flughäfen sind wichtige Schnittstellen eines solchen integrierten Verkehrssystems." Deshalb entwickelt Deutschland das System weiter, und zwar auf Bundesebene. Und weiter heisst es: "Unser Ziel sind Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, unsere Infrastruktur ständig an die wachsende Nachfrage nach Luftverkehrsdienstleistungen anzupassen." Dabei geht die Staatssekretärin von einen Wachstum von 74 Prozent zwischen 2003 und 2015 aus.

Von diesen Zahlen sind wir weit entfernt, müssen aber doch gewisse Forderungen aufstellen. Die Luftfahrtpolitik der Schweiz muss sich als Instrument strategisch orientierter Standort- und Wirtschaftspolitik etablieren. Dies ist im Bericht teilweise auch so erwähnt. Die Sicherstellung einer den Bedürfnissen unserer aussenhandels- und dienstleistungsorientierten Wirtschaft gerecht werdenden internationalen und interkontinentalen Verkehrsanbindung steht im Zentrum.

Ich spreche wie gesagt als Vertreterin meines Kantons, aus dem auch Bundesrat Leuenberger stammt: Der Behandlung der drängenden Fragen rund um den Betrieb des Flughafens Zürich ist auf kantonaler und auf eidgenössischer Ebene höchste Priorität einzuräumen. Aus diesem Grund sind die Verantwortlichkeiten für das Dossier Luftfahrt klar zu definieren und neu zu ordnen. Wir brauchen Rechtssicherheit, wir brauchen Planungssicherheit für die Flughafenbetreiber und für die Bevölkerung. Der Bund muss hier seine Führungsverantwortung übernehmen - dies auch als dringender Wunsch aus unserem Kanton. Die konkurrenzfähigen Wettbewerbsbedingungen für den Flughafenbetreiber sind zu gewährleisten; die anderen Prioritäten - Sicherheit, Betriebssicherheit usw. - wurden bereits erwähnt.

Als letzter Punkt aber nochmals: Die Tätigkeiten der Akteure sind mit Blick auf die Erreichung und Weiterentwicklung dieser strategischen Ziele klar zu koordinieren.