Bürgi Hermann · Ständerat · 2000-06-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14
Wortprotokoll
Zum Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2000/01 ist im Sinne einer Vorbemerkung daran zu erinnern, dass seit dem 1. Juli 1999 das revidierte Alkoholrecht in Kraft ist. Seit diesem Zeitpunkt werden sämtliche Produkte aus dem In- und Ausland einheitlich mit 29 Franken pro Liter reiner Alkohol besteuert. Dieses neue Kapitel schweizerischer Alkoholpolitik hat denn auch zu einem Umbruch im Spirituosenmarkt geführt. Als Folge der Steuerreduktion auf eingeführten Erzeugnissen sind die Preise in der Schweiz gesunken, was zu einer Verringerung der Einfuhren im privaten Reiseverkehr geführt hat. Im Weiteren ist eine Veränderung in der Produktions- bzw. Importpraxis festzustellen. Da sich die Alkoholsteuer im Import nach Liter reiner Alkohol berechnet, ist es günstiger, Spirituosen in Flaschen einzuführen, als sie in der Schweiz herzustellen oder als hochgradiges Konzentrat in Fässern zu importieren.
Es ist nach Meinung der Verantwortlichen der Alkoholverwaltung davon auszugehen, dass damit auch der Marktanteil ausländischer Spirituosen weiter wachsen wird. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich im laufenden Rechnungsjahr, das vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2000 dauert, also demnächst abgeschlossen wird, eine Einnahmensteigerung ab; in den ersten neun Monaten liegt diese bei 25 Prozent.
In diesem Zusammenhang stellt sich selbstverständlich auch die Frage, ob damit beim Schweizervolk eine signifikante Änderung des Trinkverhaltens eingetreten ist. Es sind diesbezüglich bereits drei Untersuchungen angestellt worden, und weitere werden folgen. Der Direktor der Eidgenössischen Alkoholverwaltung hat uns versichert, dass diese Entwicklung laufend und sorgfältig verfolgt wird und dass je nach Ergebnis Massnahmen zur Verhinderung einer zunehmenden Schädigung als Folge des Alkoholmissbrauchs in Betracht gezogen werden, sofern das tatsächlich zutrifft.
Nun zum Voranschlag als solchem: Die Eidgenössische Alkoholverwaltung rechnet mit einem Reinertrag von 197,9 Millionen Franken, was gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 1999/2000 einer Zunahme um 16,3 Millionen Franken entspricht. Wenn man die bisherigen Ergebnisse des laufenden Rechnungsjahres zur Kenntnis nimmt und würdigt, kommt man nicht umhin festzustellen, dass die Budgetierung der Steuereinnahmen gemäss dem heute zur Diskussion stehenden Voranschlag als sehr vorsichtig zu bezeichnen ist. Der Nettoaufwand liegt unter dem Budget des laufenden Geschäftsjahres. Im Budgetjahr 2000/01 wird auch der Personalbestand erneut leicht sinken. In der Zwischenzeit steht auch fest, dass der Verkauf des Alkohollagers Romanshorn definitiv ist.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2000/01 zu genehmigen.